Fehlbeträge, stapelweise Akten und Unterlagen, eine Vielzahl an Konten, nicht zuordnungsfähige Zahlungen: Jetzt aber ein Vergleichsangebot des Gerichts. Am Mittwoch waren Vorwürfe gegen einen im Schwarzwald-Baar-Kreis und vor allem in Villingen-Schwenningen tätigen Hausverwalter erneut Thema eines Zivilprozesses vor dem Villinger Amtsgericht.

Hausgemeinschaft klagt

Die Klägerin: Eine Hausgemeinschaft vom Warenberg, vertreten durch Rechtsanwältin Harriet Stefani. Durch die Wohnanlage am Warenberg war der Fall im vergangenen Jahr überhaupt erst ins Rollen gekommen. Nachdem man sich von dem Verwalter getrennt hatte, waren seiner Nachfolgerin Danijela Neducic von der Firma MD Hausverwaltung Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

Akribische Recherche

Sie hatte in wochenlanger Kleinarbeit die Unterlagen der Hausgemeinschaften aufgearbeitet. Ergebnis ihrer Recherchen: Über Jahre hinweg wurde Geld von Konten abgezweigt, so Danijela Nedudic. So auch an einem Konto, über das die gemeinsame Warm- und Kaltwasserversorgung der Wohnanlage abgewickelt wurde. Von der Existenz dieses Kontos hätten die Bewohner keine Kenntnis gehabt.

Ermittlungen laufen

Von diesem Konto, schildert sie, seien in den Jahren 2011 bis 2016 insgesamt 77 000 Euro bar entnommen worden. Die von Danijela Neducic beauftragte Rechtsanwältin Harriet Stefani hatte im März 2019 Strafanzeige gestellt. Dort war zunächst jedoch nichts geschehen, weil der Fall bei der Staatsanwaltschaft Konstanz anfangs als zivilrechtliche Angelegenheit eingestuft wurde. Mittlerweile wurden Ermittlungen aufgenommen.

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Parallel dazu laufen mehrere Zivilklagen gegen den Mann. So auch der jüngste Termin, bei dem es um den vergleichsweise kleinen Betrag von rund 6000 Euro ging, den eine der Hausgemeinschaften am Warenberg gefordert hatte. Der Betrag hatte sich von ursprünglich 11 200 Euro reduziert, nachdem der Verwalter im Nachgang Unterlagen herausgegeben hatte und sich im Laufe der Sitzung herausgestellte, dass ein Teilbetrag bereits an die WEG überwiesen worden war.

Viele Fragen, keine Antwort: Eine Wohnungseigentümerin hat ihre durch den beklagten Verwalter erstellte Abrechnung genau unter die Lupe ...
Viele Fragen, keine Antwort: Eine Wohnungseigentümerin hat ihre durch den beklagten Verwalter erstellte Abrechnung genau unter die Lupe genommen. Auf ihre per Mail formulierten Fragen hat sie seit vergangenen Sommer keine Antwort erhalten. | Bild: Nathalie Göbel

Die Richterin schlug am Mittwoch schließlich vor, für diese 6000 Euro ein Vergleichsangebot zu formulieren, bei dem der Verwalter 3000 Euro bezahlen müsste. „Dann hätten wir dieses Verfahren durch.“ Er bezweifle, dass der Verwalter darauf eingehen werde, sagte sein Anwalt Werner Huber aus Freiburg.

„Gebündelte“ Lösung

Der Beklagte selbst war selbst zu dem Termin nicht erschienen. Sein Mandant hoffe darauf, seine „Probleme“ gebündelt gelöst zu bekommen, so Huber. „Das dürfte schwierig werden“, merkte die Richterin an. Bis Anfang März kann der Hausverwalter nun entscheiden, ob er auf das Angebot eingeht.

Komplexer Sachverhalt

Wie komplex der Fall ist, wurde im Laufe der rund einstündigen Verhandlung immer wieder deutlich. Da war von einem Fehlbetrag von 959 Euro die Rede, der auf einem Konto aufgelaufen war, das der Verwalter bei der Übergabe der Verwaltung an Danijela Neducic eigentlich hätte auflösen sollen, von 1100 Euro, die dem Verwalter zufolge die WEG an ihn bezahlen müsste, von einem nicht zurückgegebenen Hausschlüssel.

„Ominöses Schreiben“

Auch ging es um ein „ominöses Schreiben“, wie Harriet Stefani es nannte, in dem ein zweiter, von dem Hausverwalter beauftragter Rechtsanwalt aus Rottweil der WEG ein Vergleichsangebot unterbreitet habe. Wie sie dazu komme, das Schreiben eines Anwaltskollegen als „ominös“ zu bezeichnen, empörte sich Werner Huber.

Schlagabtausch der Juristen

Für was konkret dieses Angebot gelte, sei aus dem Schreiben in keiner Weise hervorgegangen, sagte Stefani. Das Angebot habe wörtlich für „ein mit Ziffer versehenes Aktenzeichen ‚und weitere‘“ gelautet, so Stefani. „Was soll denn ‚und weitere‘ heißen? Kann ich dieses Vergleichsangebot dann auch für künftige Mandate geltend machen“, fauchte sie.

Mehrere Zivilklagen

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die juristische Aufarbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Mehrere Eigentümergemeinschaften haben Zivilklagen gegen den Verwalter eingereicht, eine mögliche strafrechtliche Aufarbeitung steht bislang aus.

Kripo ermittelt

„Es sind weitere Strafanzeigen eingegangen und die Ermittlungen laufen“, sagte Johannes-Georg Roth von der Staatsanwaltschaft Konstanz diese Woche auf Anfrage des SÜDKURIER. Das Kriminalkommissariat Villingen-Schwenningen sei mit den Ermittlungen betraut.

Die Eigentümer in den von dem Finanzbeamten bisher betreuten Wohnanlagen sind besorgt: „Wir haben schon lange befürchtet, dass da etwas im Argen liegt“, sagte ein Bewohner der Anlage am Warenberg. „Immer, wenn es kritisch wurde, hat er sich in sein Büro verkrochen und war nicht zu sprechen.“

Drei Mal Barentnahmen

In einer der Eigentümergemeinschaften am Villinger Eisweiher sollen SÜDKURIER-Recherchen zufolge drei Mal Beträge von jeweils etwas über 20 000 Euro aus den Rücklagen entnommen worden seien, schildert ein Mitglied des Eigentümerbeirates. Außerdem seien 80 000 Euro auf das Konto einer anderen WEG geflossen. Auch hier soll Strafanzeige gestellt werden.

„Ich vermute, dass immer dann Geld umgebucht wurde, wenn in einer anderen WEG eine Rechnungsprüfung anstand und das Konto ausgeglichen werden musste“, sagt ein Eigentümer. Ein Nachbar ergänzt: „Wir haben ernste Befürchtungen, dass unser Geld weg ist.“