Verkaufsoffene Sonntage sind in Deutschland klar geregelt: Nur drei sind pro Jahr erlaubt, außerdem muss es spezielle Ereignisse geben, die die Verkaufsoffenen rechtfertigen. Was aber, wenn diese Ereignisse ausfallen? Der Gemeinderat Villingen-Schwenningen hat jetzt einen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag am 29. Mai beschlossen.

In der Sitzung am 11. Dezember 2019 hatte der Gemeinderat Villingen-Schwenningen festgelegt, an welchen Tagen im Jahr es in den Jahren 2020 bis 2024 verkaufsoffene Sonntage geben sollte.

Besondere Anlass ist gefragt

Voraussetzung für eine solche Öffnung von Ladengeschäften am Sonntag ist grundsätzlich „ein besonderer Anlass“. In Villingen hatte sich der Gemeinderat auf die Kinderolympiade und das Museumsfest als solche Anlässe geeinigt, in Schwenningen sind es die beiden Frühjahrs- und Herbstmärkte.

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Die Corona-Pandemie hatte den Plänen allerdings einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn: Weil die Anlässe nicht stattfinden konnten, konnte es auch keine verkaufsoffene Sonntage geben. Das war etwa am 27. März der Fall, als in Villingen eigentlich die Kinderolympiade stattfinden sollte, die Veranstalter sich allerdings gegen die Veranstaltung entschieden hatten.

Antrag auf neuen Verkaufsoffenen

Weil den Einzelhändlern vor Ort durch nicht stattfindende verkaufsoffene Sonntage aber einiges an Umsatz verloren geht, stellte der Gewerbeverband Oberzentrum beim Gemeinderat einen Antrag, einen Verkaufsoffenen am 29. Mai zu veranstalten. Der besondere Anlass, den es zwingend benötigt, soll der Frühjahrsmarkt in Villingen sein.

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Und was wurde entschieden? Am Mittwoch gab der Gemeinderat sein OK und stimmte dem Ersatztermin zu. Nur drei Gemeinderatsmitglieder waren dagegen.