Die Corona-Akte der Schwenninger Freikirche Crystal-Forum wird immer dicker. Waren viele schon erschrocken, als vergangene Woche der SÜDKURIER enthüllte, dass sich in der Einrichtung in der Folge von zwei Gottesdiensten laut Behörden 40 Personen mit dem Corona-Virus angesteckt haben, so erreichen die neusten Zahlen zu dem Fall eine noch größere Dimension. „Es sind mittlerweile 81 Infektionsfälle einschließlich der Folgefälle, die wir hier zuordnen müssen“, sagte Heike Frank, Sprecherin des Landratsamtes Schwarzwald-Baar, am Dienstag auf Anfrage des SÜDKURIER.

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Die Freikirche hatte sich Ende der vergangenen Woche auf Anfrage dieser Redaktion zu dem Fall erklärt und schriftlich betont, man respektiere und achte die Hygiene-Auflagen. Das Leitungsteam der Kirche, dem seither Kritik auch von anderen Kirchlichen Einrichtungen entgegen gehalten wird, sah sich aber faktisch im Recht und erklärte: „. Laut der aktuellen Corona-Verordnung (Stand 6.11.20) sind Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen inklusive des gemeinschaftlichen Singens – unter Einhaltung des Hygienekonzeptes – offiziell gestattet. Gemäß der Verordnung war es den Besuchern auch gestattet, am Sitzplatz – unter Einhaltung der Abstandsregeln – den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen.“

Im Landratsamt verweist man nun auf anderslautende Vorschriften. In der geltenden Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften heißt es unter Paragraph zwei Absatz drei, wir zitieren: „Den Veranstaltern wird empfohlen, für die Teilnahme an der Veranstaltung eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorzusehen.“

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In der selben Verordnung der Landesregierung geht es um die Erfassung der Teilnehmerdaten bei Gottesdiensten in der Pandemie. Zu diesen Veranstalterpflichten heißt es: „Wer eine Veranstaltung abhält, hat nach Paragraph sechs der Coronaverordnung die Daten von Teilnehmern ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber den zuständigen Behörden nach §§ 16, 25 des Infektionsschutzgesetzes zu erheben und zu speichern. Die Daten sind auf Verlangen den zuständigen Behörden zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Hierzu hatte das Landratsamt zunächst festgestellt, dass wegen Phanatsie-Mamen und inkorrekten Angaben vielfach keine Nachverfolgung möglich sein. Dies bekräftigte jetzt auch noch einmal die Kreisgesundheitsbehörde, Amtsleiter Jochen Früh sagt, zehn Prozent der Teilnehmer seien nicht mehr identifizierbar, weitere 40 Prozent waren unzureichend und nur aufwändig ermittelbar.“

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Die Freikirchensprecher hatten zuletzt von schwer leserlichen Handschriften gesprochen. Grundsätzlich erklärte die Einrichtung zu den Vorfällen: „Dass es trotz aller Maßnahmen zum Infektionsschutz nach den Gottesdiensten vom 24. und 25. Oktober nun doch zu einem Vorfall und ... Covid-19-Infizierten gekommen ist, bedauern wir als Gemeindeleitung sehr.“