Das markante Gebäude an der Ecke Berthold-Warenburgstraße hat ein großes Erregungspotenzial: Bereits 2019 zerstörte ein Feuer das Obergeschoss. Seitdem wurde das Brandhaus nicht saniert. Die Stadtverwaltung erließ daher eine Abbruchverfügung, die nun auf Anweisung des Regierungspräsidiums zurückgenommen werden musste.

Gerüst sorgt für Ärger

Der neue Eigentümer war gegen die Entscheidung der Stadt vorgegangen – mit Erfolg. Besteht jetzt also doch noch die Chance auf eine Sanierung? Unklar. Das Gebäude an der Bertholdstraße 19, in dem früher das den Villingern noch gut bekannte Weinhaus Schunk residierte, ist jedenfalls immer noch eingerüstet, es geschieht jedoch nichts.

Engstelle für die Radler

Das Gerüst hatte in der Vergangenheit bereits für Ärger gesorgt, weil es den an dieser Stelle kombinierten Geh- und Fahrradweg verengt. Die Radler sollten dort eigentlich absteigen.

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Bereits im April 2023 hatte die Stadtverwaltung die Abrissverfügung erlassen. Inzwischen wurde die Immobilie an der Bertholdstraße 19 aber verkauft und der neue Eigentümer ging dagegen vor.

Kein Abbruch notwendig

Inzwischen hat das Regierungspräsidium (RP) im Hinblick auf die Prüfung des Gebäudes sowie den Absichten des jetzigen Eigentümers, das Haus zu Wohnraum umbauen zu wollen, entschieden, dass „das Gebäude nicht so im Verfall begriffen ist, dass abgebrochen werden muss“, stellt die Sprecherin der Stadtverwaltung, Madlen Falke, fest.

Wie geht es weiter?

Eine Baugenehmigung für den Umbau liege zudem vor. Gesetzlich sei geregelt, dass diese erst erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen wird. Ein Antrag auf Verlängerung sei möglich.

Gerüst neu prüfen

Jetzt gehe es konkret darum, dass der neue Eigentümer die Sanierung entsprechend der Baugenehmigung voranbringt, berichtet die Sprecherin abschließend. Der Bauzeitenplan wurde gegenüber dem Eigentümer bereits mehrfach eingefordert.

Der ist jedenfalls erforderlich, um die Situation beim Gerüst anhand der neuen Angaben von der Straßenverkehrsbehörde prüfen und bewerten zu lassen. Ziel sei es, die Verkehrsbeeinträchtigungen für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten.

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Doch warum hat das Regierungspräsidium so entschieden? Bei einem Ortstermin sowie den Erläuterungen des neuen Eigentümers sei klar geworden, dass im Gebäude Sicherungsarbeiten, unter anderem gegen eindringendes Niederschlagswasser, durchgeführt wurden.

„Üblicher Zustand bei Kernsanierungen“

Der Zustand des Gebäudeinneren entsprach dem üblichen Zustand bei einer Kernsanierung, berichtet die Sprecherin des Regierungspräsidiums, Heike Spannagel, weiter. Der neue Eigentümer tritt nach eigenen Angaben in die Baugenehmigung ein und beabsichtigt, die Sanierung fortzuführen, sodass das Gebäude wieder genutzt werden könne. Doch wann dies der Fall sein wird, weiß derzeit wohl nur er.