In einem Indizienprozess vor dem Villinger Amtsgericht wurde ein 24-jähriger Drogenhändler verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts wollte der Mann nicht, dass Drogen bei einer Durchsuchung seiner Wohnung aufgefunden werden konnten.
Er versteckt mehr als 600 Gramm Marihuana in unterschiedlichen Konzentrationen in der Feuerschutzanlage eines Mehrfamilienhauses in Villingen und dachte, dort seien seine Drogen sicher.
Hausmeister findet die versteckten Plastiktütchen
Der Angeklagte hatte allerdings die Rechnung ohne den Hausmeister des Hauses gemacht, der sich bei einem Kontrollgang über die dort versteckten Plastiktüten mit dem pulvrigen Inhalt wunderte. Er vermutete, dass es sich um Drogen handeln könnte, rief sicherheitshalber die Polizei an und machte auf das Versteck aufmerksam. Die Beamten stellten das Marihuana- und Haschisch-Pulver sicher.
Richter lässt Wohnung durchsuchen
Schnell stellte sich der jetzt Verurteilte als Hauptverdächtiger heraus, die Konsequenz war eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung und eine Anklage. Die endete vor dem Schöffengericht Villingen-Schwenningen mit einem Schuldspruch und einem doch noch milden Urteil: Sechs Monate hinter Gittern wären die Folge, sollte sich der Verurteilte in der zwei Jahre dauernden Bewährungszeit noch einmal etwas zuschulden kommen lassen.

DNA-Analyse bringt einen Treffer von 91,5 Prozent
Dass eine Verurteilung überhaupt möglich wurde, war in erster Linie dem Ergebnis einer DNA-Analyse zu verdanken, die unter Berücksichtigung weiterer ausgewerteter Spuren den Angeklagten mit einer Wahrscheinlichkeit von 91,5 Prozent als den Besitzer der versteckten Drogen auswies. Hierfür hatten die Ermittler der Drogenabteilung der Kriminalpolizei Villingen eine DNA-Probe aus dem Rachenraum des Verdächtigen genommen.
Seine DNA fanden sie dann an diversen Verpackungselementen und an einem Handtuch, sodass sich der Verdacht gegen den 24-Jährigen als möglichen Täter erhärtete. Zusätzlich fanden die Ermittler auf dem Handy des Angeklagten eine verdächtige Namensliste, die sie als mögliche Schuldnerliste aus Drogenverkäufen deuteten.
Ergebnis sei sehr deutlich
Ausführlich erklärte die Sachverständige, deren Institut den DNA–Abgleich vorgenommen hatte, wie ein solch belastendes Ergebnis zustande kommt. Zur Sprache kam auch, dass hierfür alle Nebenfunde ebenso berücksichtigt werden und wie falsche Spuren ausgeschlossen werden können. Das erzielte Ergebnis von 91,5 Prozent sei ein sehr deutliches, berichtete die Sachverständige.
Angesichts der Beweislage war gleich zweimal versucht worden, auf Basis eines Geständnisses ein für beide Seiten akzeptables Urteil zu finden. In den Plädoyers wurde deutlich, wie weit beide Seiten auseinanderlagen. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten und begründete dies mit der Beweislast und der kriminellen Vergangenheit, wenn diese auch im jugendlichen Alter stattgefunden habe.
Verteidigung stellt Zuverlässigkeit der DNA-Probe infrage
Die Vertreterin der Verteidigung stellte die Zuverlässigkeit der DNA-Probe infrage. Sie gab zu bedenken, dass jeder Hausbewohner Zugriff auf die Feuerlöscheinrichtung hatte, dass auch fremde Menschen ins Haus gekommen sein konnten und bezweifelte es, ob die Drogen wirklich im Besitz des Angeklagten gewesen seien.
Dass sich beide Parteien den Weg in eine Berufungsverhandlung am Landgericht offen hielten, war am Ende keine Überraschung. Zu weit waren die Argumente auseinandergelegen.