Kommt noch einmal Bewegung in das Thema Leinenpflicht für Hunde am Warenberg? Seit April 2022 müssen Hundebesitzer ihre Tiere am Warenberg im Bereich der Warenbergschule anleinen, die Stadt hat hier eine Leinenpflicht verhängt. Anlass dafür war ein Zwischenfall am 4. März des vergangenen Jahres. Damals soll ein freilaufender Rottweiler-Hund ein achtjähriges Mädchen angefletscht haben, das auf dem Schulweg in die nahe Warenbergschule war.
Forderung schnell umgesetzt
Der Vorfall schlug Wellen. Nicht nur die Mutter, auch andere Eltern forderten zur Sicherheit ihrer Schulkinder, dass Hunde in diesem Bereich an die Leine genommen werden müssen.
Die Stadtverwaltung setzte diese Forderung mit erstaunlichem Tempo in die Tat um. Geholfen hat der Verwaltung die Tatsache, dass für den besagten Bereich tatsächlich ein Bebauungsplan Warenberg aus dem Jahr 1966 existiert, damit gilt hier eine Leinenpflicht, die allerdings in Vergessenheit geraten war.

Seitdem die Leinenpflicht in diesem Bereich gilt, sind zahlreiche Hundebesitzer frustriert, weichen auf andere Bereiche aus, benutzen sogar teilweise das Auto, wo sie früher zu Fuß zur Gassi-Runde gekommen sind.
Sie fragen vor allem, warum die Leinenpflicht durchgängig gilt und beispielsweise in Ferienzeiten und auch an Wochenenden nicht gelockert oder aufgehoben wird.
Auch werde bezweifelt, dass sich der Vorfall mit dem Rottweiler so ereignet habe, wie es die Mutter geschildert hat. „Mir ist es so berichtet worden, dass die Achtjährige die Besitzerin des Rottweilers gefragt habe, ob sie das Tier streicheln darf“, erzählt ein Hundebesitzer. Dann sei das Kind angeblich erschrocken, als der Hund sehr lebhaft auf das Streicheln reagiert hat und der Bruder des Mädchens habe eingegriffen.
Bebauungsplan von 1966
Bei einem Vor-Ort-Termin am Warenberg sind mindestens 15 Hundebesitzer gekommen, um gegenüber dem SÜDKURIER ihren Frust über die Leinenpflicht zu äußern.
Thomas Merker beispielsweise wohnt im Feldbergweg, er geht seit vielen Jahren am Warenberg spazieren und bezweifelt vor allem die Aussagen der Stadt, dass es für den Warenberg einen noch gültigen Bebauungsplan gibt und selbst wenn es diesen Plan gäbe: „Da wird ja sicher nie mehr gebaut“, erklärt Merker.
Er hat an das Bürgeramt geschrieben und auch eine Antwort bekommen, die dem SÜDKURIER vorliegt.
Kein weiterer Beschluss notwendig
In diesem Schreiben weist Bürgeramtsleiter Ralf Glück nochmals auf die Leinenpflicht hin und begründet dies dem Bebauungsplan aus dem Jahr 1966. Er schreibt: „Vor diesem Hintergrund befindet sich der Schulweg und die daran angrenzenden Grünflächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des Paragraph 30 Baugesetzbuch, sodass dort die Leinenpflicht gilt, ohne dass es eines weiteren Beschlusses bedarf.“
Merker geht es, wie vielen anderen Hundebesitzern, um einen Kompromiss: „Außerhalb der Schulzeiten könnte man einen Teilbereich ja freigeben.“
Er könne akzeptieren, dass entlang des Weges vom Roggenbachweg hoch zur Warenbergschule und dann links die Leinenpflicht gilt. Aber im Bereich rechts davon könne man diese eben an Wochenenden oder in den Schulferien aufheben. „Da geht ja kein Schulkind entlang.“
Dieser Meinung ist auch Jennifer Giesser, die mit ihrer Hündin Lilli seit elf Jahren am Warenberg läuft: „Ich fände es einfach schön, wenn es einen Kompromiss gäbe“, sagt sie gegenüber dem SÜDKURIER.
Gabi Berger, auch ihre Hündin heißt Lilli, regt ebenfalls an, den Weg wenigstens am Wochenende und abends freizugeben und vor allem auch in den Ferien. Sie hat schon einen Strafzettel bekommen: „Das sind 60 Euro und 28 Euro Bearbeitungsgebühr.“
Was gilt in der Roggenbachstraße
Sie hatte Lilli am Beginn der Roggenbachstraße nicht an der Leine: „Sie macht ihr großes Geschäft halt nicht, wenn sie angeleint ist.“ Prompt kam der Kommunale Ordnungsdienst vorbei und sie bekam besagten Strafzettel. „Aber was gilt jetzt in der Roggenbachstraße? Gleich zu Beginn ist er als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.“
Das Schild mit der Leinenpflicht steht erst etliche Meter weiter weg entlang des Weges. Grundsätzlich gilt in Landschaftsschutzgebieten nicht unbedingt eine Leinenpflicht, wenn Hund und Halter auf dem Weg bleiben.

Gabi Berger berichtet von einem weiteren Vorteil, wenn die Hunde frei laufen dürften: „Sie gehen dann oft zu den Senioren aus dem Heilig-Geist-Spital, die entlang des Roggenbachweges auf den Bänken sitzen.“
Die Senioren würden die Tiere dann streicheln und das sehr genießen, schildert Gabi Berger ihre Beobachtung.

Werner Ulrich und seine Frau sind mit Hündin Mika täglich unterwegs, meistens in einer Gruppe mit anderen Hundebesitzern. „Die Hunde wollen ja miteinander spielen und rennen“, so Ulrich.
Jetzt weiche man auf eine etwas andere Strecke aus und nehme den Weg entlang der Junghans-Villa ins Warenbachtal oder entlang des Geländes des Schäferhunde-Vereins, auch hier gilt keine Leinenpflicht.
Hier könne man die Hunde laufen lassen und sie bekommen ihren Auslauf. Einige Hundebesitzer berichten aber, dass sie jetzt mit dem Auto woanders hinfahren, damit ihr Vierbeiner den nötigen Auslauf bekommt.
Bettina Thiemann regt an, einen Hundeauslaufplatz einzurichten: „Schließlich zahlen wir Hundebesitzer ja auch eine ganze Menge an Hundesteuer.“ So könnten die Einnahmen aus dieser Steuer zielgerecht verwendet werden und kämen wieder den Hundebesitzern zugute. Diese Idee hat Anfang 2022 auch Barbara Spruth aus Schwenningen formuliert, auch sie forderte einen zielgerichteten Einsatz der Hundesteuer.
Karin Merker-Krek wäre auch an einem Kompromiss gelegen und hofft, dass die Stadt den Hundehaltern etwas entgegenkommt und die Leinenpflicht an Teilen des Warenbergs zumindest außerhalb der Schulzeiten aufhebt. Sie betont, dass alle Hundebesitzer die sie kenne, ihre Tiere sofort an die Leine nehmen würden, wenn ihnen jemand entgegenkommt: „Vor allem wenn es Kinder sind.“