Am kommenden Sonntag, 9. Mai, sollte in Villingen eigentlich eine Großdemonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen und anderen Gruppierungen auf dem Marktplatz, auch Latschariplatz genannt, stattfinden. Das Gesundheitsamt des Landkreises im Schwarzwald-Baar-Kreis hatte die Veranstaltung aber am Freitag, 30. April, untersagt. Begründet wurde die Entscheidung mit dem hohen Infektionsgeschehen und der Erwartung, dass dieses durch die Demo noch verschärft wird.

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Wie der SÜDKURIER am Donnerstagmorgen erfuhr, wird es beim Verbot bleiben. Das bestätigte Lena Fischer, Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg, auf Anfrage: „Wesentlich für die Entscheidung sind drei Punkte: das hohe Infektionsgeschehen, die zu erwartenden Teilnehmer und die Örtlichkeit.“

Gegen das Verbot hatte der Veranstalter und Anmelder der Demo am späten Dienstagnachmittag über seinen Anwalt Einspruch beim Verwaltungsgericht Freiburg eingelegt. Das Schreiben umfasste 16 Seiten. Nun, eineinhalb Tage nach Eingang des Einspruchs, hat die 1. Kammer – bestehend aus einem Richter und zwei Beisitzern – eine Entscheidung getroffen.

So wird das Verbot begründet

Im Schwarzwald-Baar-Kreis, so die Richterin weiter, befinde sich die Zahl der Coronafälle weiter auf einem hohen Niveau. Seit Tagen liegt die Sieben-Tages-Inzidenz bei über 260, derzeit wird sie vom Gesundheitsamt mit 262,1 angegeben. Auch das Schwarzwald-Baar-Klinikum habe aufgrund der vielen Corona-Fälle erneut in den Notfallbetrieb geschaltet.

„Aus der Erfahrung von anderen Demos dieser Art ist außerdem davon auszugehen, dass viele Menschen, die dem Querdenker-Milieu zuzurechnen sind, kommen werden“, so Fischer weiter. Andere Veranstaltungen hätten gezeigt, dass sich diese Menschen eher nicht an die Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und den Abstand halten würden. Es sei auch zu erwarten, so das Gericht weiter, dass „sehr wahrscheinlich asymptomatische Teilnehmer“ vor Ort sein werden, von denen eine hohe Ansteckungsgefahr ausgehe.

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„Ein dritter wesentlicher Punkt ist die angemeldete Örtlichkeit“, sagt Fischer. Der Latschariplatz und die Obere Straße böten schlicht nicht genügend Platz für die erwartete Anzahl von 1000 Teilnehmern, um entsprechende Abstandsregeln einhalten zu können. Richterin Fischer: „Grundsätzlich ist die Hürde für ein Versammlungsverbot sehr hoch. Wir halten die Begründung des Landratsamts im Schwarzwald-Baar-Kreis für ein Verbot der Demo in diesem Fall aber für gerechtfertigt.“

Ob der Anmelder der Demo gegen die Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts erneut Einspruch einlegen will, weiß Richterin Fischer nicht. Die nächste Instanz wäre der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Danach käme das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach Informationen, die der SÜDKURIER erhalten hat, wird der Anmelder der Demo wohl keine weiteren rechtlichen Schritte mehr einleiten.