Eigentlich sollte am kommenden Sonntag, 9. Mai, eine Großdemo auf dem Villinger Latschariplatz stattfinden. Unter dem Motto „Für unsere Grundrechte. Für unsere Kinder“ wollten Kritiker der Corona-Maßnahmen und andere Gruppierungen ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit wahrnehmen.
Das Gesundheitsamt des Landratsamts im Schwarzwald-Baar-Kreis hatte die Veranstaltung am vergangenen Freitag aber in Abstimmung mit der Stadtverwaltung untersagt. Begründet wurde die Entscheidung mit dem diffusen Infektionsgeschehen im Kreis. Zum Zeitpunkt der Absage lag die Sieben-Tages-Inzidenz bei 255,1. Aktuell wird sie mit 276,8 angegeben. Weil laut Landratsamt etwa 1000 Teilnehmer aus VS und Nachbargemeinden erwartet würden, sei man zur Entscheidung gekommen, die Demo zu untersagen.
Gegen diese Entscheidung ist der Anmelder und Veranstalter der Demo, ein Bürger einer kleinen Gemeinde von außerhalb des Landkreises Schwarzwald-Baar, nun rechtlich vorgegangen. Über seinen Anwalt hat er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Freiburg eingereicht, wie Richter und Pressesprecher Klaus Döll gegenüber dem SÜDKURIER am Mittwochmorgen sagt: „Der Antrag ging am sehr späten Dienstagnachmittag ein.“
Eine Frist für das Einreichen eines solchen Antrags gebe es nicht. Theoretisch, so Döll, könne man gegen ein Demonstrations-Verbot auch noch fünf Minuten vor dem eigentlichen Veranstaltungsbeginn einen Antrag einreichen. „Das bringt aber nichts. Schließlich hat der Anmelder ja ein Interesse daran, dass seine Demo stattfinden kann“, sagt der Richter weiter.
Landratsamt muss Stellung nehmen
Zuständig für die Bearbeitung des Einspruchs gegen das Verbot am 9. Mai ist die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts. Sie besteht aus einem vorsitzenden Richter und zwei Beisitzern. Diese werden zunächst den 16-seitigen Einspruchsantrag bewerten und anschließend eine Stellungnahme des Landratsamts, das die Demo verboten hat, einholen. Danach erfolgt die Entscheidung.
Wann das erfolgen kann, weiß Pressesprecher Döll nicht. Er rechnet aber damit, dass dies bis spätestens Freitag der Fall sein wird. Es könne aber auch sein, dass die Kammer bereits am Mittwoch oder Donnerstag verkündet, ob das Verbot weiterhin besteht oder gekippt wird: „Die Kammer wird aber bemüht sein, das möglichst zeitig zu machen.“