„Im Laufe dieser Woche wird die Entscheidung der zuständigen Behörden erwartet, ob die für den 9. Mai geplante Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in Villingen-Schwenningen verboten wird“. Das hatte der SÜDKURIER am Mittwoch berichtet. Nun ist eine Entscheidung gefallen.
Wie das Gesundheitsamt des Landesratsamts im Schwarzwald-Baar-Kreis vir Pressemitteilung am Freitagnachmittag mitgeteilt hat, wird die geplante Demo untersagt. Begründet wird diese Entscheidung mit dem Infektionsschutzgesetz. Stattfinden sollte die Veranstaltung auf dem Latschariplatz.
In der Mitteilung des Amts heißt es: „Das Gesundheitsamt begründet diese Entscheidung, die mit der Stadt Villingen-Schwenningen eng abgestimmt wurde, damit, dass von der als Großdemo mit rund 1.000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung eine erhebliche infektiologische Gefahr sowohl auf die Teilnehmenden sowie auf die Bevölkerung ausgeht.“
Hinzu komme, dass bei der Demonstration von einem Zustrom von Teilnehmern aus anderen Stadt- und Landkreises auszugehen sei. Dies begründe das Risiko, dass sich das ohnehin bereits diffuse und stark ansteigende Infektionsgeschehen im Schwarzwald-Baar-Kreis weiter verschärft und sich die angespannte Lage im Schwarzwald-Baar-Klinikum weiter zuspitzt.
Das Gesundheitsamt verkündete die Entscheidung am Freitag, als die Sieben-Tages-Inzidenz für den Kreis bei 255,1 lag. Im Klinikum in Donaueschingen werden aktuell 64 Corona-Patienten stationär behandelt. Beide Zahlen sind in den vergangenen Tagen stark angestiegen.
Abschließend heißt es vonseiten des Gesundheitsamts: „Die von Landrat Sven Hinterseh unterzeichnete Untersagungsverfügung hat das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ausführlich gegen den Infektionsschutz abgewogen und kommt in der Begründung zum abschließenden Ergebnis: Zusammengefasst fällt die Ermessensentscheidung zugunsten des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus. Die Versammlung ist daher zu verbieten.“