Im Zuge eines Prozesses vor dem Amtsgericht Villingen kam die tragische Geschichte 38-jährigen Frau zum Vorschein, die wegen mehrfachen Diebstahl, sogar mit Waffe, angeklagt war. Sie habe psychische Probleme und bezeichnete ihre Raubzüge als eine Art Hilfeschrei.

Fünf Ladendiebstähle in verschiedenen Geschäften

Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, zwischen Dezember 2021 und Januar 2022 insgesamt fünf Ladendiebstahl in verschiedenen Villinger Geschäften begangen zu haben. Mindestens einmal sei sie dabei sogar mit einem Taschenmesser bewaffnet gewesen. Bei ihren Raubzügen habe die Angeklagte Kosmetik, Parfüm, Damenbekleidung, Hygieneartikel und Schmuck im Wert von insgesamt etwa 1250 Euro erbeutet.

Auch Damenbekleidung, hier ein Symbolbild, hat die 38-Jährige gestohlen.
Auch Damenbekleidung, hier ein Symbolbild, hat die 38-Jährige gestohlen. | Bild: Martin Schutt/dpa

Es laufen mehrere Verfahren

Gegen die 38-Jährige, die Erwerbsminderungsrente bezieht, seien parallel mehrere Verfahren, unter anderem wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl, Beleidigung und Bedrohung anhängig. Die Angeklagte gestand die ihr zur Last gelegten Taten vollumfänglich und gab an, durch den Entzug ihres Kindes unter einer schizoaffektiven Störung, ADHS sowie Angst- und Panikstörungen zu leiden.

Die fraglichen Taten habe sie zwar unter voller Zurechnungsfähigkeit begangen, sei durch die psychischen Leiden aber in ihrer Entscheidungsfähigkeit stark eingeschränkt gewesen. Die Beschuldigte bezeichnete ihre Raubzüge als „Hilfeschrei“ und habe das Taschenmesser lediglich mitgeführt, weil sie sich in Villingen nicht mehr sicher fühle.

Eine Therapie in Königsfeld

Seit Februar sei sie in einer psychosomatischen Klinik in Königsfeld in Behandlung, wo sie eine sechswöchige Traumatherapie machen könne. Ein anwesender Gutachter konnte keine Aussage zur Verfassung der Beschuldigten machen, da diese zum festgelegten Untersuchungstermin nicht erschienen war.

Gutachter spricht mit der Angeklagten

Richter Christian Bäumler unterbrach die Verhandlung für 30 Minuten, um ein Untersuchungsgespräch mit der Angeklagten zu ermöglichen. Im Anschluss äußerte sich der Sachverständige zu dem ihm vorliegenden psychiatrischen Gutachten über die Angeklagte. Diese sei bereits 17 Mal zur stationären Behandlung im Vinzenz von Paul Hospital in Rottweil gewesen, wo schizoaffektive Störungen mit psychotischen Realitätsverzerrungen und depressiven Episoden diagnostiziert worden seien.

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Psychische Belastung durch eine Vergewaltigung

Die Beschuldigte sei dabei bei einem Teil der Straftaten nachweislich psychomotorisch getrieben gewesen und habe unter formalen Denkstörungen gelitten. Eine zusätzliche psychische Belastung für die Angeklagte seien eine im Jahr 2017 erlittene Vergewaltigung und der Entzug der Erziehungsberechtigung für ihren dreijährigen Sohn.

Verminderte Schulfähigkeit ist nicht auszuschließen

Eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit sei deshalb aus psychiatrischer Sicht nicht auszuschließen. Außerdem könne von einer fortbestehenden Neigung der Angeklagten ausgegangen werden, weitere Straftaten zu begehen. Dieser Neigung könne nur mit therapeutischen Maßnahmen entgegengewirkt werden. Die Staatsanwaltschaft forderte unter Berücksichtigung der Krankheitsgeschichte der Beschuldigten eine Bewährungsstrafe von fünf Jahren.

Eine Bewährungsstrafe von fünf Jahren

Die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe von vier Jahren mit der Bedingung einer Therapie. Richter Christian Bäumler verurteilte die Geständige zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren auf Bewährung mit der Auflage einer Therapie. Er unterstrich, dass bei Scheitern der Therapiemaßnahmen und dem Begehen weiterer Straftaten die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden könnte.

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