Zwei Sexarbeiterinnen sollen zwei Kunden Geheimcode und Kreditkarte entwendet haben. Dafür mussten sie sich jetzt vor Amtsgericht Villingen verantworten.

Den zwei Frauen wurde gemeinschaftlicher Computerbetrug vorgeworfen. Sie waren mit ihren Verteidigern aus Nordrhein-Westfahlen angereist und stehen in mehreren deutschen Städten in gleich gelagerten Fällen vor Gericht.

Kartenlesegerät manipuliert

Die Taten ereigneten sich im November vergangenen Jahres in VS-Villingen. Die beiden Sexarbeiterinnen hatten zwei ihrer Kunden, die per Kreditkarte für die von ihnen erbrachten Dienste bezahlen wollten, mit einem manipulierten Kartenlesegerät erst den Geheimcode und anschließend gemeinschaftlich die Kreditkarte entwendet, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Eine der Angeklagten soll den Kunden dabei abgelenkt, während die andere mit der erbeuteten Karte 1000 Euro an einem Bankschalter abgehoben habe. Ein zweiter Abhebungsversuch mit derselben Karte scheiterte am überschrittenen Tageslimit der Bank. Dieselbe Masche wandten die beiden Frauen auch am darauf folgenden Tag bei einem anderen Kunden an, der um eine ähnliche Summe erleichtert wurde, hieß es in der Anklageschrift weiter.

Dieses System wurde offenbar deutschlandweit von den Frauen erfolgreich eingesetzt, weshalb eine der Angeklagten von einem Schöffengericht in Traunstein schon zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt wurde. Prozesse in Schweinfurt, Traunstein und anderen Städten sollen derzeit parallel laufen. Auch vor dem Amtsgericht Villingen war es nicht der erste Fall.

Die Verteidigung beschwerte sich dann auch nachdrücklich darüber, dass für jeden einzelnen Fall jeweils vor Ort verhandelt werde und kein Sammelprozess stattfinden könne. Nur einer der beiden Geschädigten war anwesend.

Gefälschtes Attest?

Der andere Mann hatte laut Staatsanwaltschaft lange versucht, sich gegen die Vorladung zu wehren und war der Verhandlung schlussendlich unter Vorlage eines mutmaßlich gefälschten Coronaattests ferngeblieben, weshalb gegen den Mann nun ebenfalls ein Strafverfahren eröffnet wurde.

Dies nahm die Verteidigung zum Anlass, eine mangelnde Schutzbedürftigkeit des Geschädigten festzustellen, was vom Gericht nicht verneint werden konnte. Aufgrund des mutmaßlich unrechtmäßigen Fernbleibens des Geschädigten beantragte die Verteidigung einen Freispruch mit der Auflage der Wiedergutmachung des erlittenen finanziellen Schadens.

Geschädigter erhält 800 zurück

Die Staatsanwaltschaft stimmte erst nach längerer Verhandlung einer Einstellung des Verfahrens zu, wobei die bereits erhaltene Freiheitsstrafe der einen Angeklagten sowie die Abkehr der anderen Angeklagten vom Rotlichtmilieu berücksichtigt wurden.

Dies geschah unter der Bedingung, dass dem anwesenden Geschädigten das Geld zurückbezahlt werden sollte. Das geschah vor Ort: Die zwei Frauen überreichten über ihren Anwalt 800 Euro. 200 Euro waren wie abgemacht für die Dienste fällig geworden.