Gleich mehrere Hühner wurden in den vergangenen Tagen in Villingen ausgesetzt. Der Hintergrund ist unklar. Auch ein Diebstahl kann nicht ausgeschlossen werden. Derzeit versorgt die Tierrettung Südbaden die Hühner.

Es handele sich um fünf Exemplare unterschiedlicher Rassen, bestätigt Aurelia Seemann von der Ortsgruppenleitung Villingen-Schwenningen der Tierrettung Südbaden. Die Polizei informiert die Tierretter erstmals am Sonntag gegen 16.30 Uhr und bat darum, die Hühner zu versorgen. Zwischen Villingen und Obereschach wurden vier Hühner gefunden, „alle waren sehr mager, aber ansonsten fit“.
Auch ein Tier an Villinger Parkanlage ausgesetzt
Neben den Tieren stand ein großer offener Karton, womit sie zuvor transportiert worden waren. Gegen 19 Uhr meldete sich die Polizei Villingen erneut. Diesmal wurde am Hubenloch in Villingen beobachtet, wie zwei Frauen einen Karton mit einem Huhn aussetzten. Auch dieses Tier kam in die Obhut der Tierrettung. Es sei ebenfalls mager, diagnostiziert wurde eine Milbenkrankheit, die sich Kalkbeine nennt. Alle Tiere behandelt ein Tierarzt.
Da die Tiere nicht gekennzeichnet seien, hat die Tierrettung keine Hinweise über die Herkunft der Hühner. Zunächst konnte ein Diebstahl nicht ausgeschlossen werden. Nach einem Aufruf über das soziale Netzwerk Facebook habe sich jedoch bisher kein rechtmäßiger Besitzer gemeldet. Die Tierrettung gehe somit davon aus, dass diejenigen, die die Tiere aussetzten, auch ihre Besitzer waren.
Letzter Fall Tuningen
Warum es zwei Aussetzorte gibt, kann sich Aurelia Seemann nicht erklären. Auch sei es unklar, ob eventuell noch mehr Tiere auf diese Weise freigelassen wurden. Das komme übrigens immer wieder vor, zuletzt 2021 an der Müllumschlagstation in Tuningen, wo vier Hühner und ein Hahn gefunden wurden.
Die Hühner seien vorerst bei einer privaten Pflegestelle untergebracht, bis die Behandlung beendet ist. Danach wird nach einer neuen Bleibe gesucht: „Wir haben aber schon viele tolle Angebote über die sozialen Medien erhalten, die wir uns in den nächsten Tagen anschauen werden.“
Aussetzen ist Ordnungswidrigkeit
Erlaubt ist das Aussetzen von Tieren übrigens nicht. Nach dem Tierschutzgesetz sei es verboten, ein in Obhut des Menschen lebendes Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen, sagt ein Polizeisprecher. Es handele sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet würde, falls die Halter erwischt würden.