Fußball: – Wenn Mark Leimgruber der Schein nicht trügt, dann deutet sich für den Vorstand des Südbadischen Fußballverbands (SBFV) eine Abstimmungsniederlage beim virtuellen Verbandstag am Samstag, 20. Juni, ab 11 Uhr, an. „Ich hatte bei der Vorbesprechung für die Delegierten durchaus den Eindruck, dass die Mehrheit zu einer möglichst fairen Lösung für alle Vereine tendiert“, betont der Vorsitzende des FV Fahrnau, B-Kreisligist in der Stadt Schopfheim im Wiesental.
Mark Leimgrubers „faire Lösung“ versteckt sich in der Tagesordnung für die 233 Delegierten in einem gemeinsamen Antrag von 28 Sportvereinen aus dem südbadischen Verbandsgebiet. Unter anderem fordern der SV Berau, SV Höchenschwand, SV 08 Laufenburg, TuS Maulburg, SV BW Murg, SV Schwörstadt, VfB Waldshut, TuS Blumberg, SG Buchenberg/Neuhausen, SG Kirchen-Hausen, FC Königsfeld, FC Triberg sowie der Türkische SV und das Centro Portugues aus Singen, dass die Saison 2019/20 zum 30. Juni ohne Absteiger beendet wird und dass – entgegen des Vorschlags des SBFV-Vorstandes – per Quotientenregelung nicht nur die direkten Aufsteiger (Meister) ermittelt werden, sondern auch jene Mannschaften aufsteigen dürfen, die in ihren Staffeln den so genannten Relegationsplatz erreicht haben.
Vor allem sportliche Gründe
In ihrer Begründung schreiben die Vereine, die allesamt als Relegationsteilnehmer für einen Aufstieg in Frage kommen würden: „Sicherlich ist es sachgerecht und auch juristisch vertretbar, nur direkte Aufsteiger zu ermitteln. Den Mannschaften auf den Relegationsplätzen, unabhängig in welcher Liga, jedoch die Aufstiegschance von vornherein zu nehmen, halten wir generell, moralisch und besonders aus sportlichen Gründen nicht für korrekt.“
Härtefälle
Ein Aufstieg der Zweitplatzierten ist im Antrag des SBFV-Vorstands nicht vorgesehen. Hier argumentieren die Funktionäre, dass die Relegation lediglich eine Aufstiegschance bedeute, aus der sich kein Aufstiegsrecht ableiten lasse. Dieser Logik mag sich Mark Leimgruber nicht anschließen, vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass es keine Absteiger gibt: „Da darf ein SV Mörsch mit sechs Punkten in der Verbandsliga bleiben und ein Tabellenzweiter, der ein Vielfaches an Punkten eingespielt hat, wird nicht belohnt?“
Vorschlag des SV 08 Laufenburg
In diese Richtung tendiert schon seit Wochen der Hochrhein-Landesligist SV 08 Laufenburg, der sich nicht nur dem Sammelantrag angeschlossen hat, sondern auch selbst einen Antrag vorgelegt hat, in dem der Verein fordert, dass der „Sieger“ der Relegation per Quotientenregelung ermittelt wird. Schließlich, so begründen die Laufenburger ihren Antrag, stehe in der Spielordnung klar, dass „die drei Zweitplatzierten einen vierten Aufsteiger in einer einfachen Punkterunde ermitteln.“
Zudem sei genau diese Regelung in den Oberligen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saar angewendet worden. Der KSV Hessen Kassel setzte sich als bester „Vize“ gegen den 1. FC Kaiserslautern U21 und 1. Göppinger SV durch. Während der Südbadische Fußballverband, der sich im Hinblick auf den Aufstieg der Verbandsligisten in die Oberliga Baden-Württemberg mit den Partner-Verbänden aus Württemberg und Baden um eine gleich formulierte Vorlage bemüht hat, zeigen die Funktionäre des Hessischen Fußballverbandes (HFV), die ebenfalls am 20. Juni ihren Verbandstag ausrichten, eine gewisse Flexibilität bei ihrer Sitzung am vergangenen Wochenende.
Umdenken beim Hessischen Verband
Wurde in Hessen vom Verband zunächst ebenfalls anvisiert, dass nur der „Quotienten-Meister“ aufsteigt, schwenkte die Führung nun um: „Im Zuge der zahlreichen Diskussionen wollten wir stets eine Lösung im Sinne der Mehrzahl unserer Vereine finden“, so HFV-Präsident Stefan Reuß und Vizepräsident Torsten Becker: „Wir ergänzen unseren Antrag dahin gehend, dass der Aufstieg der Teilnehmer von Relegations- und Aufstiegsspielen ebenfalls nach der Quotientenregel erfolgen soll.“ Diese Empfehlung sei rechtlich abgesichert worden.
Oder doch die Vorrunden-Tabelle?
Für Mark Leimgruber ist diese Lösung indessen weniger praktikabel: „Da sehe ich es schon auch wie der Verband, dass es schwierig ist, in einer Spielklasse die Quotienten einzelner Staffeln miteinander zu verrechnen“, betont der Vereinsvorsitzende, dessen Club weder von der „großen“ Lösung noch von der „Laufenburger Variante“ profitieren würde: „Als Tabellendritter sind wir außen vor und können unbefangen abstimmen.“

In ihrem Antrag betont die Gruppe der 28 Vereine, dass für sie die Vorrunden-Tabelle die idealere Lösung gegenüber der Quotienten-Regelung wäre. Man stimme dieser aber zu, vor dem Hintergrund, dass offensichtlich nicht überall die Vorrunde zu Ende gespielt werden konnte.
Vehement wehren sich diese Vereine gegen die Begründung des SBFV in Sachen „zusätzlicher Aufstieg“: „Vom Verband wird suggeriert, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt, als ein Nichtaufstieg und es deshalb keine Absteiger geben soll.“ Dem müsse man – sportlich betrachtet – aufgrund der „Fairness und dem Respekt gegenüber den sportlichen Leistungen auch der Zweit- bzw. Drittplatzierten, deutlich widersprechen“. Unterhalb der überregionalen Ligen spiele das Argument „eher keine oder eine sehr untergeordnete Rolle“. Es handle sich schließlich hier um „Amateursport pur“.
Auf Bezirksebene gebe es Mannschaften, die aktuell „im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Punktebereich abgeschlagen am Tabellenende“ stünden. Andererseits gebe es Ligen, in denen zwei, drei Teams, die sich, nur knapp voneinander getrennt, noch berechtigte Chancen auf Meisterschaft und Aufstieg machen. „Diese werden bestraft, dass ihnen ihre Aufstiegschance über die Relegationsspiele genommen wird, während die Tabellenletzten ihre ‚Abstiegspflicht‘ nicht ausüben müssen“, schreiben die Vereine. Jeder, der Sport treibe oder ein Ehrenamt ausübe, wisse, welch enormer Aufwand betrieben werde, um sportliche Ziele zu erreichen.
Wo bleibt die Gleichbehandlung?
„Die Aussage, dass ein Nichtaufstieg weniger schwerwiegend wirkt, als ein Abstieg, lässt das Herzblut für unseren geliebten Fußball vermissen und ist aus Gründen der sportlichen Fairness nicht nachvollziehbar.“ Der SBFV-Vorschlag missachte den Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung: „Ich kann nicht einem Verein (Abstieg) einen Vorteil gewähren und einem anderen (Relegationsteilnehmer) einen Nachteil, indem die Aufstiegschance per Abstimmung verwirkt ist“, heißt es in dem Antrag.