Vor gut einem Jahr erstattete Svetlana (alle Namen geändert) Anzeige gegen Goran, und zwar wegen Veruntreuung und allenfalls Betrug. Im Herbst stellte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach dann das Strafverfahren ein, was von der kantonalen Oberstaatsanwaltschaft genehmigt wurde.
Dagegen erhob Svetlana beim Obergericht Beschwerde. Weil er besser Deutsch kann als sie, sollte Goran im Namen von Svetlana diverse Eingaben und Telefonate machen. Genauer gesagt beauftragte sie ihn damit, dass er für sie, da sie einen Unfall gehabt hatte, eine Rente bei der Suva erhältlich macht. Als Honorar gab sie dem vermeintlichen Anwalt 10.000 Franken in bar.
Svetlana glaubte, Goran sei Anwalt
Svetlana habe geglaubt, dass Goran Anwalt sei, schreibt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Ob dieser Irrtum auf eine falsche Angabe vom Beschuldigten oder auf ein Missverständnis von Svetlanas Seite zurückzuführen sei, sei unklar. Doch selbst wenn Ersteres zutreffe, handle es sich dabei lediglich um eine einfache Lüge, die von Svetlana relativ leicht hätte überprüft werden können.
Dabei hätte ihr auch ihr Stiefsohn helfen können, der erst nachdem die Geldzahlung bereits erfolgt war, überprüfte, ob es sich bei Goran wirklich um einen Anwalt handelt. Die Beschwerdeführerin habe mehrfach größere Barzahlungen geleistet, ohne Quittungen dafür zu bekommen. Und auch die von ihr unterzeichnete Vollmacht habe keinen Hinweis darauf erhalten, dass Goran Anwalt sei, führt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach weiter aus.
Genauso sieht es das Obergericht. In seinem Entscheid schreibt es, die insgesamt 10.000 Franken seien Goran ja nicht anvertraut, sondern von vornherein als Honorar für ihn gedacht gewesen. Zwar könne offenbleiben, ob der Beschuldigte seinen Auftrag vorschriftsmäßig erfüllt habe und ob das Honorar den erbrachten Leistungen angemessen sei. So oder so handle es sich aber nicht um Veruntreuung.
Welche Rolle spielt Nachbar Damir?
In ihrer Beschwerde schrieb Svetlana, sie sei inzwischen der Meinung, dass Goran und ihr Nachbar Damir unter einer Decke stecken würden. Letzterer habe ihr nämlich gesagt, dass er einen guten Anwalt kenne und ihr den Kontakt zu Goran vermittelt. Außerdem beherrsche Damir so wie Goran die serbische Sprache und würde Unwahrheiten verbreiten, was sie auch mit einem WhatsApp-Chat belegen könne. Zudem habe er später auf einmal behauptet, dass Goran nicht Anwalt sei, sondern Berater.
In diesem Punkt tritt das Obergericht gar nicht auf die Beschwerde ein, weil „die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach darüber in der Einstellungsverfügung nicht befunden hat“. In ihrer Beschwerdeantwort erklärte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, es sei nicht ersichtlich, was es mit dem nun von der Beschwerdeführerin eingereichten WhatsApp-Chat auf sich habe, und eine Übersetzung mit dem Online-Tool DeepL sei nicht möglich.
Das Obergericht sieht weder den Tatbestand des Betrugs noch der Veruntreuung erfüllt und weist Svetlanas Beschwerde ab. Sie muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens von 1063 Franken tragen.
Die Autorin ist Redakteurin der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag auch zuerst erschienen.