7500 Franken waren das Ziel. Mehr als 11.000 Franken sind es aktuell schon. Auf der Crowdfunding-Plattform „GoFundMe“ sammelt die aus dem Fricktal stammende Annina Adler Geld ein. Geld, das sie zur Finanzierung ihrer Kosten braucht.
Eine von ihnen trifft es besonders hart
Es sind Kosten, die ihr aus einem Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Laufenburg erwachsen sind: mehr als 2600 Franken Gerichtsgebühren, 2500 Franken Anwaltskosten und die Verbindungsbuße in Höhe von 1000 Franken. „Ich befinde mich noch in Ausbildung und verfüge nur über ein geringes Einkommen“, schreibt sie.
Deshalb waren sie angeklagt
Adler ist Tierschützerin und war mit Anja Glivar im Juni 2020 in einen Fricktaler Truthahnstall eingedrungen, um darin, wie beide vorbrachten, Missstände zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit zu bringen.
Richter fällt das Urteil nach dem letzten Prozess
Für das ist sie jetzt wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 40 Franken und eben zu 1000 Franken Buße verurteilt worden.
Ihre Prozesse hatten im März in Laufenburg für Aufsehen gesorgt. Neben Adler hatten auch Glivar und Robert Rauschmeier dort ihre Verhandlungen – begleitet von Tierschutzdemonstrationen vor dem Gerichtsgebäude. Aber Bezirksgerichtspräsident Beat Ackle hatte mit den Urteilen abgewartet, bis Ende Mai noch das letzte Verfahren in einer ganzen Verfahrensserie über die Bühne gegangen war.
Jetzt liegen die Urteile – auch nachdem ein gegen Ackle vor dem Obergericht Aargau hängiges Ausstandsbegehren abgewiesen worden ist – vor.
Nur den Vorwurf der Tierquälerei lässt er fallen
Und Ackle hat keinen der beschuldigten Tierschützer, wie diese erhofften, vollumfänglich freigesprochen. Schuldsprüche gab es bei allen. Aber zumindest sprach er Adler, Glivar und Rauschmeier vom Vorwurf der Tierquälerei frei. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hatte diese gesehen mit dem Argument, dass die Aktionen die Tiere gestresst hätten.
Und das sind Urteile für die beiden anderen
Ackle verurteilte Glivar aber wegen Hausfriedensbruch, Verleumdung, Nötigung und Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit – Letzteres für die Aktion in einer Zürcher Kirchgemeinde, an der sie auch beteiligt war. Ihre Geldstrafe beträgt 180 Tagessätze zu 30 Franken. Zudem muss sie 1350 Franken Buße zahlen. Gegen Rauschmeier verhängte Ackle eine Buße über 3875 Franken und Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Franken.
Eine Sache in Schaffhausen hallt nach
Glivar war neben dem Eindringen in den Fricktaler Truthahnstall auch wegen einer Aktion im Kanton Schaffhausen beschuldigt. Dort hatte eine sechzigköpfige Tierschützergruppe, zu der sie und Rauschmeier auch gehörten, den Hof eines Schweinehalters aufgesucht.
Sie berufen sich auf die ethische Sicht
Besonders wurmt es Rauschmeier, dass er, Glivar und ein weiterer Beschuldigter dem Bauern eine Genugtuung von 5000 Franken und zudem dessen Parteikosten von fast 9500 Franken zahlen sollen. Er sagt: „Ein System finanziell zu unterstützen, das auf Tierausbeutung und Tiertötung fußt, ist aus ethischer Sicht abzulehnen.“
Sie haben die Verfahrens- und Prozesskosten am Hals
Dabei haben er und Glivar selbst auch noch je vierstellige Verfahrens- und Prozesskosten am Hals. Bei einem vollumfänglichen Freispruch hätte diese die Staatskasse übernommen.
Verhalten und Motive erscheinen dem Gericht als legitim
Doch diesen gab es nicht. Auch wenn das Gericht im Verhalten und den Motiven vieles für legitim hielt, so heißt es in der Urteilsbegründung dennoch: „Nicht alles, was legitim ist oder erscheint, ist auch legal.“
Vielleicht gehen sie in Berufung
Ob die Beschuldigten das Urteil akzeptieren werden, ist offen. Rauschmeier sagt: „Ich bin im Gespräch mit anderen Aktivisten. Wir sind am Ausarbeiten, ob wir Berufung einlegen können.“
Der Autor ist Redakteur der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag auch zuerst erschienen.