Autodiebe stehlen in Neuhausen am Rheinfall ein Auto, in Trasadingen zwei weitere, flüchten über die Grenze nach Deutschland und bauen auf der Flucht einen Unfall. Was klingt wie ein Drehbuch, ist erst vor Kurzem im östlichen Landkreis Waldshut Realität gewesen. Die spektakuläre Flucht endete in Lauchringen, wo die Polizei die Verdächtigen schließlich schnappte – dank guter grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
Vertrag regelt Zusammenarbeit der Polizei am Hochrhein
Am Hochrhein und weiter entlang der Deutsch-Schweizer-Grenze regelt ein Vertrag die Zusammenarbeit der Beamten der Polizei- und Zollbehörden beider Länder. Seit Mai gehen die Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung sowie die Fahndungsmaßnahmen noch enger Hand in Hand. Aber was bedeutet das konkret?
„Die Ermächtigungen erleichtern die tägliche Zusammenarbeit sowohl zwischen den Polizeiposten im grenznahen Bereich, als auch bei ermittlungsintensiveren, grenzüberschreitenden Vorgängen“, nimmt Christoph Efinger, Polizeihauptkommissar und Pressesprecher, Stellung. Ein großer Fortschritt sei etwa die effektivere Zusammenarbeit im Justizsektor, die das Festhalten beziehungsweise Beschlagnahmen von Dingen, die als Beweismittel in einem Strafverfahren von Bedeutung sein könnten, beinhaltet.
Beamte dürfen Verdächtige in beiden Ländern festhalten
Auch „das Festhalten von Personen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“, gehört dazu, so Efinger. Konkret bedeutet das, dass bei einer Verfolgung über die Staatsgrenze hinweg der Verdächtige bei einer Festnahme auch im anderen Vertragsstaat festgehalten werden darf. Bei einem solchen Einsatz sind die Polizeibeamten durch das sogenannte Grenzübertrittsrecht sowie das Verfolgungsrecht abgesichert.
Bußgelder können erstmals grenzüberschreitend vollstreckt werden
Im neuen Polizeivertrag beider Länder treten erstmals vertragliche Regeln in Kraft, die es im Fall von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ermöglichen, im jeweils anderen Land verhängte Bußgeldbescheide grenzüberschreitend zu vollstrecken. „Es ist wichtig zu beachten, dass die Vollstreckung von Bußgeldern zwischen den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen und Zusammenarbeit erfolgt“, ergänzt der Polizeipressesprecher. Die Mitgliedstaaten seien jedoch verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vollstreckung von Bußgeldern zu gewährleisten.
Ergänzend zu den bisher aufgezählten Neuerungen hält der aktuelle Vertrag weitere Regeln zum Zeugen- und Opferschutz sowie zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen fest.
Zusammenarbeit am Hochrhein klappt gut
Doch längst nicht alle Regeln sind neu. Dass die Zusammenarbeit der Polizeibeamten am Hochrhein bereits seit Jahrzehnten gut funktioniert, wird vor allem Großveranstaltungen wie etwa bei der Europameisterschaft im Fußball 2008 oder dem Eurovision Song Contest 2025 deutlich. Bei beiden Veranstaltungen haben Einsatzkräfte aus Deutschland in der Schweiz geholfen. Und auch in Notsituationen greifen sich die Polizisten auf beiden Seiten des Rheins unter die Arme. So etwa im Jahr 2016, bei „dem tödlichen Autounfall in der Innenstadt von Bad Säckingen, als die Einsatzkräfte aus der Schweiz unterstützten.“
Ebenfalls ein Erfolg in jüngerer Vergangenheit war die Zusammenarbeit bei den Ermittlungen zum Fall des getöteten Wildcampers am Rheinufer bei Jestetten. Hier arbeitete die sogenannte Sonderkommission „Stick“ eng mit den Schweizer Kollegen zusammen. Ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit des einfachen Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden.