Was in Deutschland mit Ausnahme meist noch eine Drohkulisse ist, haben andere längst umgesetzt: Die Ausgangssperre bleibt vorerst der letzte Hebel im Kampf gegen die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus. In der Bundesrepublik gibt es bislang zwar keine allgemeine Ausgangssperre. Doch in den verschiedenen Bundesländern wird auch zu solchen Maßnahmen gegriffen. Blumberg-Riedböhringen ist deswegen nicht der einzige Ort in Deutschland, wo die scharfe Ausgangssperre gilt.

  • Bayern hat im ganze Land eine verschärfte Ausgangsbeschränkung verhängt. Die Bürger dürfen noch zur Arbeit, notwendige Einkäufe erledigen, Arztbesuche wahrnehmen und auch Sport an der frischen Luft machen. Allerdings nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. In Mitterteich (Oberpfalz/Bayern) und Wunsiedel (Oberfranken/Bayern) gelten tatsächliche Ausgangssperren: Die Maßnahme war in Mitterteich am 18. März verhängt und ist bis zum 9. April verlängert worden. Der Ort gilt als Brennpunkt: Insgesamt sind nach Behördenangaben 579 Menschen im Landkreis mit dem Coronavirus infiziert. Damit hat der Landkreis deutschlandweit die meisten Infizierten gemessen an der Einwohnerzahl. 31 Menschen starben bislang an einer Covid-19-Infektion.
  • Nordrhein-Westfalen: Die stark betroffene Stadt Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) und der zugehörige Landkreis haben eingeschränkte Ausgangssperren verhängt: Die Bürger sind gehalten, soziale Kontakte einzuschränken. Nur nicht aufschiebbare Arztbesuche und Einkäufe sind weiter erlaubt. Weil die Zahlen der Neuinfizierungen stagnieren, denkt der Kreis inzwischen über Erleichterungen der Einschränkungen nach: Krisenstabsleiter Philipp Schneider gab an, nach einer von der Universität Bonn beendeten Studie Mitte April die Lage neu bewerten zu wollen. Der Virologe Hendrik Streeck will kommende Woche Ergebnisse vorlegen. Derzeit gibt es in Heinsberg 1.373 bestätigte Fälle von Covid-19. 659 Personen sind inzwischen genesen, 38 verstorben. Damit sind aktuell 676 Menschen an Covid-19 erkrankt, wie der Kreis mitteilt.
  • In Baden-Württemberg war Freiburg mit einer eingeschränkten Ausgangssperre Vorreiter, sie gilt bis zum 3. April: Die Bürger dürfen nur noch für dringende Angelegenheiten ihre Wohnung verlassen – etwa, um zum Arzt oder zur Arbeit zu gehen, um Lebensmittel einzukaufen oder pflegebedürftige Menschen zu betreuen.
  • In Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwei Städte von strikten Quarantäneregeln betroffen: In Neustadt am Rennsteig in Thüringen sowie in Jessen in Sachsen-Anhalt dürfen die Bürger bis mindestens 5. April sich nur noch in der eigenen Wohnung beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück aufhalten, Einkäufe sind auf dem kürzesten Weg erlaubt.
  • In Sachsen und dem Saarland gilt: Das Verlassen des Hauses ist nur aus driftigen Gründen erlaubt, wie Arztbesuche, der Weg zur Arbeit oder Einkäufe.
  • Italien: Bei den Italienern gilt seit dem 12. März eine strenge Ausgangssperre. Die 60 Millionen Einwohner dürfen nur für Einkäufe, Arbeit und aus medizinischen Gründen. Wer das Haus verlässt, muss ein ausgefülltes Formular mit der Begründung dabei haben, andernfalls drohen Geldstrafen. Die bisherigen Maßnahmen laufen am 3. April aus, werden aber höchstwahrscheinlich verlängert.
  • Spanien: Seit 15. März dürfen die Spanier nicht mehr vor die Tür. Die 47 Millionen Spanier dürfen nur in Ausnahmefällen und alleine ihre Wohnungen verlassen – etwa, um mit dem Hund Gassi zu gehen, um zur Arbeit zu gelangen, Einkäufe zu erledigen oder um Medikamente zu besorgen. Auch hier droht ein Bußgeld. Die Ausgangssperre wurde bis zum 11. April verlängert.
  • Frankreich: Die Franzosen dürfen seit de 17. März nicht mehr vor die Tür. Die Ausgangssperre galt zunächst für 15 Tage, inzwischen wurde sie bis mindestens 15. April verlängert. Auch hier gilt, man darf für Einkäufe oder um zur Arbeit zu fahren, aus dem Haus. Zusätzlich dürfen die Bürger Bedürftigen helfen und haben das Recht, draußen alleine Sport zu machen – dazu müssen sie sich aber im Umkreis ihrer Wohnung aufhalten. Auch hier muss ein Formular ausgefüllt in der Tasche sein.
  • Österreich: Die Alpenrepublik hat seit dem 30. März eine weitgehende Ausgangssperre verhängt. Rausgehen dürfen die Bundesbürger für Einkäufe und den Weg zur Arbeit. Bewegung an der frischen Luft ist erlaubt, aber nur alleine oder mit Menschen, mit denen man zusammenlebt. Die Maßnahmen gelten bis einschließlich Ostermontag.
  • Belgien: In Belgien gilt seit dem 18. März eine Ausgangssperre. Die Bürger dürfen nur für Einkäufe oder um Medikamente zu besorgen ihre Wohnungen verlassen. Auch sportliche Aktivitäten dürfen weiter stattfinden, auch mit Familie oder Freunden, allerdings mit Mindestabstand zwischeneinander.