1 Die Verunsicherung ist riesig
Was kommt genau? Welche steuerlichen Vorteile wird es geben, welche Unterstützungsleistungen? Vieles im neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) bleibt offen. Es muss einen also nicht wundern, wenn Hausbesitzer angesichts der ungewissen Lage vorsorgen.
Eine Folge ist ein Boom beim Einbau von Wärmepumpen, der Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sicherlich gelegen kommt: Je früher die Menschen umsteigen, desto besser. Weniger gut dürfte bei ihm ankommen, dass der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie bei Gasheizungen eine Zunahme um 14 Prozent, bei neuen Ölheizungen sogar eine Verdopplung verzeichnet. Mit anderen Worten: Die Klimapläne beim Heizen führen zu mehr und länger laufender klimaschädlicher Heiztechnik.
2 Die Förderung fällt für viele zu gering aus
Mit 30 Prozent der Investitionskosten sollen neue Heizungsanlagen in selbstgenutztem Wohneigentum gefördert werden. Weitere Zuschläge, so genannte Klimaboni, gibt es nur in besonderen Fällen. 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung etwa soll es für Menschen geben, die einkommensabhängige Transferleistungen bekommen – also etwa Empfänger von Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Kinderzuschlag.
Wer sich heute Haus- oder Wohnungskauf leisten kann, dürfte davon in der Regel allerdings nicht betroffen sein. Auch wenn sie nicht arm sind, wird ganz normalen Mittelschichtsfamilien die Investition in Wärmepumpe plus – je nach energetischem Zustand des Hauses – notwendiger Isolierung aber schwer fallen. Berücksichtigt wird das im Gesetzesvorschlag allerdings nicht.
3 Die Ausnahmen sind angreifbar
Auf den ersten Blick klingt es plausibel: Wer im hohen Alter noch im eigenen Haus wohnt, soll nicht zur teuren Investition in Zukunftstechnologie gezwungen werden. Die konkreten Vorgaben aber werfen Fragen auf: Die Ausnahme soll nur greifen, wenn alle Eigentümer das 80. Lebensjahr erreicht haben. Nicht aber, wenn einer knapp unter der Altersgrenze liegt.
Willkür nennt das nicht nur die FDP. Warum soll für einen End-70er zumutbar sein, was für 80-Jährige nicht machbar erscheint? Zumal im Gesetz unberücksichtigt bleibt, wenn ein Hauseigentümer krank oder pflegebedürftig ist. Der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in der Verfassung vorgeschrieben ist, wird in Frage gestellt.
4 Härtefallregeln bleiben vage
Es sind Ausnahmen vorgesehen, wenn der Ertrag der Heizungstauschs „nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den notwendigen Investitionen steht“, so informiert das Bundeswirtschaftsministerium. Doch was bedeutet eigentlich „angemessenes Verhältnis“? Und wer stellt fest, dass dieses nicht vorhanden ist?
Je nach Auslegung könnte dieses Kriterium auf einen großen Bestand an unsanierten Altbauten zutreffen. Einstellen kann sich Eigentümer und Mieter angesichts dieser vagen Formulierung darauf allerdings nicht.
5 Die Pläne kosten Zustimmung für den Klimaschutz
Dass die Energiewende nicht für die Kugel Eis im Monat zu haben ist, wie der damalige grüne Umweltminister Jürgen Trittin einst versprach, ist allen längst klar. Klimaschutz ist teuer, das haben die Deutschen längst eingesehen. Sie machen das mit, weil sie die Bedeutung erkennen, doch muss ihnen das Ganze auch machbar erscheinen.
Heizungstausch-Pläne aber, die den Wert des Häuschens, das mal zur Altersvorsorge gedacht war, in den Keller rauschen lassen, oder die Zigtausende auf der hohen Kante erfordern, tragen nicht dazu bei, die Akzeptanz zu steigern. Im Gegenteil: Die Grünen erweisen sich und dem Klimaschutz mit einem solchen Vorgehen einen Bärendienst.