Die Beratungen von Bund und Ländern kurz vor Weihnachten ließen strengere Maßnahmen fürchten. Die werden bundesweit auch angekündigt. Weil Baden-Württemberg aber bereits strengere Maßnahmen eingeführt hat, ändert sich im Südwesten wenig. Eine neue Verordnung hat Baden-Württemberg noch nicht angekündigt, die bisherigen Regeln gelten vorerst weiter.
Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte an, dass mit der neuen Omikron-Variante deutlich mehr Infizierte zu erwarten seien. Deshalb forderte er alle Betriebe der kritischen Infrastruktur auf – von der Strom- und Wasserversorgung über Polizei und Feuerwehr bis hin zum Gesundheitswesen, Vorkehrungen zu treffen. Demnach sollen Pandemiepläne aktiviert werden, um den Kernbetrieb aufrechtzuerhalten trotz hohen Krankheitsstands.
Bisherige Einschränkungen bleiben
Die bisherigen Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen: Die 3G-Regel gilt weiterhin am Arbeitsplatz, Ungeimpfte müssen demnach täglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiter die 3G-Regel.
In Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Restaurants, dem Einzelhandel aber auch in Kinos und Theatern gilt die 2G-Regel, je nach Impf- oder Genesenenstatus auch der zusätzliche Test. Auch hier ändert sich im Südwesten damit nichts.
Bund zieht bei Kontaktbeschränkungen nach
Die Kontaktbeschränkungen sind vom Bund mit maximal zwei Personen, die zu Besuch sein dürfen, wenn Ungeimpfte dabei sind. Sie sollen aber erst ab 28. Dezember gelten, so Scholz. „Diese Regeln sind keine Schikane, sondern dienen dem Schutz von uns allen“, betonte Scholz.
Im Südwesten gelten die Einschränkungen allerdings schon jetzt: Hier darf nur ein Gast bei einem Haushalt zu Besuch kommen, sobald ein Ungeimpfter dabei ist. Das gilt auch an Weihnachten.
Auch an Silvester kommt es bundesweit zu Einschränkungen. „Es ist nicht mehr die Zeit für Partys in großer Runde“, so Scholz. Demnach dürfen maximal zehn Personen zusammen feiern.
Änderungen bei privaten Treffen möglich
Derzeit gilt in Baden-Württemberg noch, dass bis zu 50 Menschen drinnen zusammen kommen dürfen, sofern alle geimpft oder genesen sind. Ob die Regel angepasst wird, ist noch unklar. An Silvester gilt draußen ein Versammlungsverbot, maximal zehn Menschen dürfen zusammenkommen. Am Abend trat Ministerpräsident Winfried Kretschmann nicht mehr vor die Presse.
Das Verbot für Böller und ein Ansammlungsverbot für Silvester – beides ist in Baden-Württemberg bereits die Regel, zudem gilt ein Alkoholverbot.
Clubs und Discos schließen bundesweit
Bundesweit sollen Discos und Clubs geschlossen werden, Fußballspiele nur ohne Publikum stattfinden, beides gilt bereits in Baden-Württemberg.
„Ich hätte Ihnen gerne erfreulichere Nachrichten überbracht“, so Kanzler Scholz. „Das hilft aber nichts. Wir müssen zusammenstehen und uns schützen.“ Erneute Beratungen sind für den 7. Januar vorgesehen. Dann wollen Bund und Länder die Lage erneut analysieren.