In einem interaktiven Seminar zur Wärmepumpe haben Experten der Verbraucherzentrale und der Energieagentur SÜDKURIER-Abonnenten, die Technologie hinter der Wärmepumpe verständlich gemacht. Das Interesse war groß. Anbei eine Zusammenfassung der Erkenntnisse:

Ergibt es Sinn, eine Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren?
Eine Wärmepumpe nutzt erneuerbare Energien wie Luft, Wasser oder Erdwärme, um umweltfreundlich zu heizen. Für den Betrieb benötigt sie Strom. Ein Teil der Energie kann durch eine Photovoltaikanlage in den allermeisten Gebäuden bereitgestellt werden. Aber erwarten Sie keine Wunder. In vielen Fällen deckt eine Photovoltaikanlage neben einem Teil des Haushaltsstromes noch rund 20 bis 30 Prozent des benötigten Stromes der Wärmepumpe ab. Bei Einbindung eines Pufferspeichers für Heizwärme oder auch eines Batteriespeichers für Photovoltaikstrom kann sich der Anteil der Stromversorgung aus der eigenen Produktion erhöhen. Strom-Autarkie für die Wärmepumpe zu erreichen ist mit vertretbaren Kosten fast nicht möglich.

Wie viel Strom für die Wärmepumpe kann die Photovoltaikanlage abdecken?
Eine Photovoltaikanlage, die jährlich 4000 Kilowattstunden (kWh) erzeugt, ermöglicht einer vierköpfigen Familie ohne Zusatzgeräte einen Eigenverbrauch von rund 1200 kWh. Mit einer Wärmepumpe und einem Puffer-Speicher erhöht sich der Eigenverbrauch auf 1800 kWh. Kommt ein Batteriespeicher mit etwa fünf kWh Speicherkapazität hinzu, können rund 2800 kWh aus der eigenen Photovoltaikanlage genutzt werden. Voraussetzung ist eine intelligente Steuerung, die den Betrieb der Wärmepumpe und die Nutzung der Batterie optimal aufeinander abstimmt.

Momentan habe ich eine Gasetagenheizung. Kann ich diese durch eine Wärmepumpe ersetzen und diese auf meinem Balkon aufstellen?
Das Außengerät einer Wärmepumpe kann grundsätzlich auf einem Balkon aufgestellt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Auswahl des Gerätes ist darauf zu achten, dass der Balkon das Gewicht der Anlage tragen kann. Zudem sollte sichergestellt sein, dass das Abtauwasser auch bei Frost zu keinen Verstopfungen führt.

Muss ich auf Schallschutz achten?
Ja. Da sich Schall von einem erhöhten Standort über weitere Strecken verbreitet, könnten auch weiter entfernte Nachbarn gestört werden. Daneben ist es wichtig darauf zu achten, dass Körperschallübertragung minimiert wird, beispielsweise durch gummigelagerte Aufstellung. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Fachleute sind daher empfehlenswert.
Ist es sinnvoll, eine Wärmepumpe mit einem dynamischen Stromtarif zu koppeln?
Normale Stromtarife bestehen aus einem fix vereinbarten Grundpreis und einem fixen Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Dynamische Stromtarife hingegen haben keinen festen Arbeitspreis. Daher ist es im Einzelfall zu prüfen, ob sich das lohnen kann. Mit einem Pufferspeicher oder einer gut speichernden Fußbodenheizung kann ein dynamischer Stromtarif vorteilhaft sein. Zu preisgünstigen Zeiten wird der Pufferspeicher dann automatisch mit Wärme auf Vorrat gefüllt, und in teuren Zeitfenstern der Strombezug auf das Minimum reduziert.

Wenn ich jetzt eine neue Gasheizung einbaue, welche Vorgaben aus dem „Heizungsgesetz“ muss ich erfüllen?
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Wenn in der Stadt oder Gemeinde noch kein kommunaler Wärmeplan (bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sollte dies bis zum 30. Juni 2026 sein; bei kleineren Städten und Gemeinden bis zum 30. Juni 2028) verabschiedet ist, dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Für die nach dem 01.01.2024 eingebauten Heizgeräte gilt: Ab 1. Januar 2029 müssen 15 Prozent der Betriebsstoffe aus erneuerbaren Quellen wie etwa Biogas, Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff stammen. Dieser Anteil erhöht sich auf mindestens 30 Prozent ab 2035 und auf mindestens 60 Prozent ab 2040. Der Betreiber der Heizung – also Sie – muss sicherstellen, dass diese Werte eingehalten werden.
Mein Haus wurde 1996 gebaut und wir haben keine Fußbodenheizung. Ist da eine Wärmepumpe ratsam?
Ganz generell funktionieren Wärmepumpen auch in vielen Altbauten gut. Die meisten Häuser werden über die Jahre energetisch aufgebessert – neue Fenster werden eingebaut und das Dach oder die Fassade gedämmt. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Wärmepumpe gut und wirtschaftlich läuft.
Wie relevant ist das Baujahr des Hauses beim Thema Wärmepumpe?
1995 trat die 3. Wärmeschutzverordnung in Kraft. Die Anforderungen an die Energieeffizienz eines Neubaus waren hier noch einmal um bis zu 30 Prozent schärfer als in der 2. Wärmeschutzverordnung von 1984. Das führt dazu, dass die Häuser oftmals schon recht gut gedämmt sind. Wenn keine Fußbodenheizung eingebaut wurde, kann es sein, dass man Heizkörper austauschen muss, um die Heizflächen zu vergrößern und so mit niedrigeren Heizkreistemperaturen ausreichend Wärme in die Räume zu bekommen. Da hilft eine Heizlastberechnung weiter.
Auf was muss man bei der Auswahl eines Kältemittels achten?
Wärmepumpen werden mit verschiedenen Kältemitteln betrieben. Die Kältemittel sind am Beginn ihrer Bezeichnung mit einem “R“ gekennzeichnet. Die Zahlen hinter dem Buchstaben geben Aufschluss über die chemische Zusammensetzung des Kältemittels. Ein gängiges und effizientes Kältemittel für Wärmepumpen ist beispielsweise das Gas Propan (R290). Propan ist ein natürliches Kältemittel, das die aktuellen Anforderungen an Kältemittel hinsichtlich Klimaschutz sehr gut erfüllt. Wird in der Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel eingesetzt, erhalten Sie 5 Prozent mehr Zuschuss.

Funktioniert die Wärmepumpe auch im Einrohrheizsystem effizient?
In Einrohrheizsystemen fließt das Heizwasser in einem einzigen Rohr nacheinander durch jeden Heizkörper. Am Ende des Kreislaufs ist das Heizwasser deutlich kühler, was in der Grundplanung durch größere Heizflächen ausgeglichen wurde. Bei schlechter Ausführung, nach Sanierung von Heizung oder Gebäude, kann es jedoch auch zu einer ungleichmäßigen Wärmeverteilung kommen. Experten raten hier, eine Heizlastberechnung durchführen zu lassen und dann zu schauen, ob mit einem hydraulischen Abgleich der Heizkörper und der Einrohrkreise, möglicherweise größeren oder zusätzlichen Heizflächen oder einem Pufferspeicher eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann. In der Praxis gibt es durchaus mit Wärmepumpen beheizte, sehr gut funktionierende Einrohrsysteme.
Was kostet denn der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Bei uns in der Gegend kosten Luft-Wasser-Wärmepumpe so um die 35.000 bis 50.000 Euro – inklusive Installation und aller Materialien. Teilweise ist ja auch die Sanierung des Zählerkastens erforderlich.
Wie hoch ist die Förderung?
Eine Beispiel: Ihr Angebot für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt bei 50.000 € und Sie haben mehr als 40.000 € zu versteuerndes Einkommen. Sie erhalten 30 Prozent Grundförderung plus den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent plus zusätzlich 5 Prozent Effizienzbonus, wenn Sie eine Wärmepumpe mit umweltfreundlichem Kältemittel auswählen. Insgesamt bekommen Sie also 55 Prozent Förderung. Allerdings sind die maximal förderfähige Investitionssumme auf 30.000 Euro begrenzt. Damit erhalten Sie insgesamt eine Förderung von 16.500 Euro.
Seit Herbst bin ich in Rente. Wenn ich eine Wärmepumpe einbauen lasse und dafür einen Zuschuss möchte, zählt dann mein momentanes Einkommen oder was ich noch im letzten Jahr verdient habe?
Für den Einkommensbonus oder einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit gelten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Maßgeblich ist hierbei nicht das aktuelle Jahr, sondern der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Als Nachweis müssen die Einkommenssteuerbescheide aller im Haushalt lebenden Eigentümer sowie deren Ehe- oder Lebenspartner vorgelegt werden. Rentner sind hierbei nicht ausgenommen und müssen ebenfalls die entsprechenden Steuerbescheide einreichen.
Ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung ist seit mehreren Jahren bereits vermietet. Kann ich hier Zuschüsse für das Haus und die Einliegerwohnung bekommen?
Ja, das ist möglich. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie für Ihr Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Zuschüsse für eine Wärmepumpe beantragen. Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt bis zu 45.000 Euro förderfähige Kosten geltend machen: 30.000 Euro für die Hauptwohnung und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit. Wichtig: Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie ausschließlich für die selbstgenutzte Wohnung. Die förderfähigen Kosten teilen sich wie folgt auf: Für die Hauptwohnung können Sie bei Umstellung auf Wärmepumpe bis zu 21.000 Euro über Basisförderung, Einkommensbonus, Geschwindigkeitsbonus und Wärmepumpenbonus an Fördermitteln erhalten. Für die zweite Wohneinheit stehen weitere bis zu 5.250 Euro durch Basisförderung und Effizienzbonus zur Verfügung. Bei einer selbst genutzten und einer zweiten Wohneinheit liegt somit die maximale Förderung bei Umstellung auf Wärmepumpe bei 26.250 Euro.
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