Der Beitrag in dem sozialen Netzwerk LinkedIn, in dem der Sigmaringer SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch vor der AfD warnt, bleibt gelöscht. In einer Pressemitteilung meldet das Landgericht Hechingen, dass das Oberlandesgericht Stuttgart die Abweisung der Beschwerde des Politikers bestätigt hat. Es sieht in dem Fall demnach keine Dringlichkeit, die Sache sei in einem Hauptsacheverfahren zu klären statt mit einer einstweiligen Verfügung. „Ich akzeptiere selbstverständlich das Urteil das Gerichts, gleichwohl bleibe ich anderer Ansicht“, schreibt Mesarosch dem SÜDKURIER auf Anfrage.

Äußerung von Friedrich Merz war Auslöser

Es war eine Äußerung von Friedrich Merz, die Mesarosch zu seinem Post auf LinkedIn veranlasst hatte. Nicht die zu den Zahnärzten, sondern die zur Zusammenarbeit der CDU mit der AfD. Ende Juli war das. Im Sommerinterview des ZDF sagte Merz, auf kommunalpolitischer Ebene müsse nach Wegen gesucht werden, gemeinsam mit der AfD die Region zu gestalten.

Mesarosch hielt davon anscheinend nicht viel. „Was Friedrich Merz gesagt hat, ist gefährlich“, schrieb er in einem Beitrag, der auf LinkedIn, Instagram und Facebook veröffentlicht wurde. „Die AfD hat keine Lösungen, sie hat nur Hass“, hieß es dort auch. Eine Zusammenarbeit dürfe es mit der Partei auf keiner Ebene geben, schloss der SPD-Politiker. Auf einem dazugehörigen Bild von Mesarosch war der Slogan „Nix mit Nazis“ zu lesen.

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Von der Plattform LinkedIn wurde der Post laut Mesarosch noch am selben Tag gelöscht, mit der Begründung, es handle sich dabei um Hassrede. Auf Facebook und Instagram ist der Beitrag noch einsehbar.

Gemeinsam mit der Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ging Mesarosch im Anschluss gegen das Löschen des Beitrags vor. „Ein Post, der sachlich vor einer Partei warnt und deren Hasstiraden kritisiert, ist keine Hassrede, sondern ein zulässiger politischer Meinungsbeitrag“, wurde dazu Anwalt Jürgen Bering von der GFF in einer Pressemitteilung zitiert. Mitte August hatte zunächst das Landgericht Hechingen die Beschwerde abgewiesen, mit dem Oberlandesgericht Stuttgart nun auch die nächste Instanz.

Kein Hauptsacheverfahren angestrebt

„Öffentliche Diskussionen finden heutzutage auf Social Media statt und in diesen Diskussionen muss es möglich sein, vor der AfD in klaren, sachlichen Sätzen zu warnen“, heißt es nun in Mesaroschs Antwort auf die SÜDKURIER-Anfrage. Das habe er getan. Da es um eine aktuelle Debatte geht, sieht der Politiker die Dringlichkeit der Beschwerde gegeben.

Er schreibt: „Ein Hauptsacheverfahren werden wir nicht anstreben, denn ein Urteil in zwei Jahren hilft uns dann wirklich nichts mehr.“ Er hoffe aber auf den Digital Service Act, eine EU-Verordnung zum Schutz der Grundrechte von Nutzern im digitalen Raum, die in großen Teilen im Jahr 2024 in Kraft tritt. Sie gebe Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen „willkürliche Sperrungen von LinkedIn“ vorzugehen.

Diese Haltung vertritt gegenüber dem SÜDKURIER auch Jurist Jürgen Bering von der GFF. Er sieht in dem Beitrag von Mesarosch weiterhin keine Hassrede. „Wenn man sich die Nutzungsbedingungen von LinkedIn ansieht, fällt das nicht darunter“, sagt er. Die Plattform hätte die Kläger auch nicht wissen lassen, auf welchen Teil des Beitrags sich die Kritik bezieht.