Ab 2025 gilt in Baden-Württemberg ein neues Grundsteuergesetz. Das ist zwar noch ein wenig hin. Aber schon in diesem Jahr müssen die Eigentümer eine Steuererklärung für ihr Grundstück abgeben. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Was ist die Grundsteuer, wer bezahlt sie und wer bekommt die Steuergelder?

Wer Grund und Boden besitzt, muss dafür Steuer bezahlen – die Grundsteuer. Sie kommt den Kommunen eines Bundeslandes zu, also den Städten und Gemeinden, die damit kommunale Aufgaben wie Infrastruktur finanzieren. In Baden-Württemberg machte die Grundsteuer im Jahr 2019 rund 1,8 Milliarden Euro oder etwa 12 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen aus.

Unterteilt wird in die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebe sowie in die Grundsteuer B für alle anderen betrieblichen und privaten Grundstücke. Künftig – ab 2025 – kommt auch noch eine Grundsteuer C neu hinzu. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen von Kommunen von Eigentümern baureifer, aber unbebauter Grundstücke erhoben werden.

Warum ändert sich die Grundsteuer in Baden-Württemberg?

Ein neues Grundsteuergesetz wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2018 nötig, um den überholten Einheitswert abzuschaffen und vergleichbare und zeitgemäße Besteuerungen von Grundbesitz zu ermöglichen. Der Bund hat bereits ein neues Grundsteuergesetz erlassen.

Die Bundesländer können sich aber für eigene Modelle entscheiden. Davon macht Baden-Württemberg Gebrauch und hat dazu 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 greift. Als einziges Bundesland hat sich Baden-Württemberg dafür entschieden, bei der Grundsteuer B ein „modifiziertes Bodenwertmodell“ zugrunde zu legen.

Das heißt: Die Art der Bebauung eines Grundstücks – ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus – spielt bei der Höhe der Grundsteuer künftig keine Rolle, auch nicht das Alter einer Immobilie auf dem Grundstück. Entscheidend sind Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert und der Hebesatz der Kommune. Für bestimmte Nutzungen – etwa Wohnzwecke – gibt es Ermäßigung bei der Steuermesszahl.

Was muss ich als Grundbesitzer jetzt tun?

Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eine elektronische Erklärung zum eigenen Grundbesitz abgeben.

Welche Daten brauche ich dafür und woher bekomme ich sie?

Angegeben werden müssen vom Eigentümer die Bezeichnung der Grundstücke, die Grundstücksgröße und der neue Bodenrichtwert. Bezeichnung und Grundstücksgröße finden sich in der Regel im Kaufvertrag oder im Grundbuch. Der Bodenrichtwert wird derzeit landesweit von Gutachterausschüssen neu festgelegt, bis Ende Juni soll das abgeschlossen sein.

Die Kommunen, zu denen die Grundstücke gehören, veröffentlichen die Bodenrichtwerte auf ihrer Homepage, sobald sie feststehen. Zudem sind die Bodenrichtwerte ab dem 1. Juli auch über die Internetseite www.grundsteuer.de abrufbar. Und Eigentümer müssen angeben, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

Das könnte Sie auch interessieren

Ich habe die Angaben für die Grundbesitz-Erklärung beisammen. Was mache ich damit?

Die Daten müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch über Elster, das Steuerportal der Finanzverwaltung, angegeben werden. Elster ist die Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“, viele Bürger nutzen das Portal bereits dafür. Die Meldung soll dort ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. Wer bereits ein Elster-Konto besitzt, kann dieses nutzen. Wer noch keines besitzt, dem empfiehlt die Steuerverwaltung, sich frühzeitig auf www.elster.de anzumelden, da die Einrichtung eines Kontos gut zwei Wochen dauern kann.

Was ist, wenn ich das Internet dafür nicht nutzen kann oder will?

Die digitale Abgabe der Erklärung ist verpflichtend. Ausnahmen sind nur in begründeten Härtefällen möglich. Etwa, wenn jemand keinen Internetzugang hat, mit dem Internet nicht umgehen kann, sich auch nicht etwa von Angehörigen helfen lassen kann und sich diese Situation auch künftig nicht ändern lässt. Nur in diesen Fällen kann ab Juli beim betreffenden Finanzamt ein Papiervordruck abgeholt werden, um die Daten anzugeben.

Das könnte Sie auch interessieren

Kann ich selbst ausrechnen, wie viel Grundsteuer ich künftig bezahlen muss?

Nein, noch nicht genau. Denn dazu braucht es neben den Grundstücksdaten und den neuen Bodenrichtwerten als wichtige Größe vor allem auch die Hebesätze der Kommunen. Diese werden für 2025 von den Kommunen neu angepasst. Das erfolgt deshalb, damit die Grundsteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral ist, sie also nicht am Ende weniger Geld aus der Grundsteuer beziehen als bisher. Die neuen Hebesätze können aber erst ermittelt werden, wenn die Grundsteuermessbeträge des Finanzamtes für die überwiegende Anzahl der Grundstücke vorliegt, voraussichtlich Ende 2024. Eigentümer können daher nur mit den aktuell gültigen Hebesätzen rechnen. Für manche dürfte die Grundsteuer teurer werden als bisher, für manche günstiger. Die Formel für die Berechnung lautet künftig: Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune (siehe Rechenbeispiel).

Ich habe noch Fragen. Wo gibt es weitere Informationen?

Eine Hotline zur neuen Grundsteuer gibt es nicht. Aber das baden-württembergische Finanzministerium hat derzeit bereits auf seiner Homepage Informationen zusammengestellt. Darüber hinaus soll von Juli 2022 an die landesweite Informationsseite www.grundsteuer-bw.de geschaltet sein. Auskünfte etwa über Bodenrichtwerte erteilen die jeweiligen Kommunen. Auch die örtlichen Finanzämter geben Auskunft, Anfragen können telefonisch, aber auch per Kontaktformular gestellt werden. Für allgemeine Fragen steht der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung und www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Wer mit dem Elster-Portal Probleme hat, findet Hilfsanleitungen auf der Elster-Startseite oder kann sich ebenfalls telefonisch oder per Kontaktformular melden.

So wird berechnet

Die Formel für die Berechnung lautet künftig: Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune. Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück mit Bodenrichtwert von 250 Euro pro Quadratmeter und einem kommunalen Hebesatz von 350 Prozent:

Grundsteuerwert: 400 qm x 250 €/qm = 100.000 €. Auf die gesetzlich festgelegte Steuermesszahl von 1,3 ‰ gibt es einen 30-prozentigen Abschlag aufgrund der überwiegenden Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken, damit beträgt die neue Steuermesszahl 0,91‰.

Daraus ergibt sich ein Steuermessbetrag von 100.000 € x 0,91‰ = 91 €. Die Grundsteuer würde dann 91€ (Steuermessbetrag) x 350 % (Hebesatz) = 318,50 € pro Jahr betragen. (Quelle: Finanzministerium BW)