Die Stadt Friedrichshafen weist den neuerlichen Vorstoß der Stifterfamilie im Streit um die Zeppelin-Stiftung zurück. Am 14. Juni hatte Albrecht von Brandenstein-Zeppelin beim Amtsgericht Ulm die Einsetzung eines Notvorstands für die Stiftung beantragt. Die Stadt und ihre Rechtsberater werten dies „als ein weiteres, durchschaubares Manöver nach einer ganzen Serie von Niederlagen von Brandenstein-Zeppelins“.
Stadt: Keine Aussicht auf Erfolg
Der Urenkel des Stiftungsgründers und sein Sohn streiten seit 2015 um die Wiederbelebung der Stiftung, die Graf Zeppelin 1908 gegründet hat und die 1947 per Gesetz aufgelöst wurde. Aus Sicht des Rathauses war die Übertragung des Vermögens auf die Stadt Friedrichshafen „sowohl rechtmäßig als auch ausdrücklicher Wille des Stifters“, erklärt OB Andreas Brand in einer Mitteilung.
Für Rechtsanwalt Andreas Dietzel, der die Stadt in den Verfahren zur Zeppelin-Stiftung berät und vertritt, hat auch dieser Vorgang keine Aussicht auf Erfolg. Für eine „offensichtlich nicht mehr existierende Stiftung“ sei die Notbestellung von Vorstandsmitgliedern rechtlich ausgeschlossen, so Dietzel. Außerdem sei von Brandenstein-Zeppelin auch in diesem Verfahren nicht antragsberechtigt. Laut Medienberichterstattung prüfe das Amtsgericht Ulm derzeit, ob es überhaupt zuständig ist, heißt es aus dem Rathaus.
Berechtigtes Interesse?
Auch die Behauptung, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) habe den Gang zum Amtsgericht empfohlen, entbehre jeder Grundlage. Der VGH habe lediglich die Darstellung der Kläger wiedergegeben, die nach eigener Auffassung ein berechtigtes Interesse hätten, so Dietzel.

Laut schriftlichem Urteil verweist der VGH allerdings darauf, dass gegen die Aufhebung einer Stiftung vorrangig die Stiftung selbst um Rechtsschutz ersuchen muss – im Zweifel durch die Bestellung eines Notvorstands. Und: Es scheine nach dem Vortrag der Kläger „nicht ausgeschlossen, dass sie die Voraussetzungen für die amtsgerichtliche Bestellung eines Notvorstands für die Zeppelin-Stiftung bei dem zuständigen Amtsgericht glaubhaft machen können“.
Gespräche mit Wolfgang Schuster abgelehnt
Unter diesen Vorzeichen lehnt Oberbürgermeister Brand auch Gespräche mit dem früheren OB der Stadt Stuttgart, Wolfgang Schuster, über ein Forschungszentrum für nachhaltiges Fliegen am Flughafen Friedrichshafen ab. Die Gründung des Vereins Zeppelin-Freundeskreis für Ecoflying sei „ein durchschaubares Manöver, mit dem erneut versucht wird, Druck aufzubauen und die Stadt zu Verhandlungen zu zwingen, um an das Geld der Zeppelin-Stiftung zu kommen“, sagt Brand, der das Ganze eine „Kampagne“ nennt. Der Verein will das Zentrum mit Mitteln der Zeppelin-Stiftung aufbauen, um so dem ursprünglichen Stiftungszweck, der Luftfahrtforschung, wieder Geltung zu verschaffen.
Aus Sicht des Rathauses habe sich jedoch nichts an der Sachlage geändert. Die Stifterfamilie mit Albrecht von Brandenstein-Zeppelin an der Spitze habe keine Rechte an der Zeppelin-Stiftung. „Es gibt nichts, über das wir mit ihm oder einem Alt-OB von Stuttgart verhandeln könnten oder sollten“, so OB Brand laut Mitteilung.
Gemeinderat trägt OB-Haltung mit
Diese Einschätzung und Haltung trägt der Finanz- und Verwaltungsausschuss des Friedrichshafener Gemeinderats laut Mitteilung des Rathauses mit. Das Gremium habe am 19. Juni 2023 einstimmig beschlossen, weder dem Verein näherzutreten noch Gespräche zu führen.