Eine bittere Entscheidung für die Nachfahren des Luftschiffpioniers und Stiftungsgründers Graf Ferdinand von Zeppelin. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat verfügt, dass Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin und dessen Sohn Frederic keine Klagebefugnis zusteht. Damit liegt zwei Tage nach der Verhandlung am Dienstag das Urteil, aber noch keine Begründung vor.
Damit werde den Nachfahren weiterhin verwehrt, „gegen den offensichtlichen Missbrauch der Stiftungsmittel durch die Stadt Friedrichshafen gerichtlich vorzugehen“, kommentieren die Kläger das Urteil. Ihrer Auffassung nach wurde die Zeppelin-Stiftung 1947 rechtswidrig aufgelöst. Zudem sollten die Stiftungsmittel nur für mildtätige Zwecke eingesetzt werden. Die Stadt nutze die Stiftungserträge allerdings für allgemeine kommunale Aufgaben.
„Wir als Stifter-Nachfahren haben demzufolge keine Möglichkeit, die rechtswidrige Auflösung der Stiftung gerichtlich überprüfen zu lassen.“Albrecht von Brandenstein-Zeppelin
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic bedauern laut einer Mitteilung die Entscheidung des Gerichts und erklären hierzu: „Wir als Stifter-Nachfahren haben demzufolge keine Möglichkeit, die rechtswidrige Auflösung der Stiftung gerichtlich überprüfen zu lassen, obwohl der Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie der 72. Deutsche Juristentag unabhängig von unserem Fall verdeutlicht haben, dass diese Lücke im Rechtsschutz dringend zu schließen ist.“ Die Zeppelin-Stiftung sei kein Einzelfall. In den Zeiten der Nazi-Diktatur und der DDR wurden tausende gemeinnützige Stiftungen aufgelöst und das Vermögen an Kommunen übertragen. Auch hier hätten die Vorfahren demnach kein Recht, heute dagegen vorzugehen.
Mannheimer Richter lassen Revision nicht zu
Die Mannheimer Richter lassen in ihrem Urteil auch keine Revision zu. Damit ist die Möglichkeit, die Entscheidung des VGH vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen, verwehrt. Einzige Möglichkeit für die Kläger wäre nun, eine Nichtzulassungsbeschwerde in Leipzig einzureichen. Ob Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn diesen Weg gehen, lassen sie offen. Die Familie werde weiterhin dafür eintreten, dass die Gelder der Zeppelin-Stiftung im Sinne des Stifters für die Luftfahrtforschung eingesetzt werden. Dafür müsse das Regierungspräsidium Tübingen als Aufsichtsbehörde sorgen. „Solange dies nicht der Fall ist, fühlen wir uns als Kläger verpflichtet, weitere rechtliche Optionen zumindest zu erwägen.“
„Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist unsere Rechtsposition erneut bestätigt worden.“Andreas Brand, Oberbürgermeister von Friedrichshafen
„Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist unsere Rechtsposition erneut bestätigt worden“, teilt Andreas Brand, Oberbürgermeister von Friedrichshafen, mit. Die Stadt war in dem Verfahren beigeladen; Beklagter ist das Land Baden-Württemberg. Gegen den Vorwurf, die Mittel würden nicht entspricht dem Stifterwillen verwendet, verwahrt sich die Stadt. „Der Vorwurf ist haltlos. Der Stifter hat den Begriff der ‚Mildtätigkeit‘ nie verwendet“, heißt es in der Presseerklärung.