Das Sanierungsgebiet in der Schwenninger Innenstadt könnte erheblich kleiner werden als zunächst geplant. Statt der zunächst vorgesehenen Fläche von 15 Hektar sollen nur noch 9,5 Hektar in das Projekt einbezogen werden.
Nachdem der Technische Ausschuss am Dienstag, 15. Juli, über dieses Vorhaben informiert wurde, soll der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, 23. Juli, eine entsprechende Entscheidung treffen.
Größerer Bereich im Westen fällt wieder raus
Dieser Schritt mutet zunächst seltsam an, will die Stadt doch das Rössle dem Projekt zuschlagen. Gleichzeitig sehen die Planungen allerdings vor, dass ein größerer, im Westen gelegener Bereich ganz herausgenommen wird.
Es handelt sich dabei um das Gebiet im Bereich des Oberdorfs – der ganze westliche Bereich des geplanten Sanierungsgebiets. Betroffen von dieser Reduzierung ist der Bereich „Ob dem Brückle“, die Bertha-von Suttner-Straße und die Holzstraße.
Die westliche Begrenzung beginnt nun in der Harzer Straße, umfasst weiterhin die Fußgängerzone und auch das Gebiet des ehemaligen Einkaufszentrums. Ein Schwerpunkt der geplanten Maßnahmen soll künftig im Bereich des Muslenplatzes gebildet werden.
Seit 2023 hat sich viel verändert
Das Projekt ist mittlerweile schon älter. Bereits im September 2023 vermittelte die Verwaltung dem Gemeinderat einen Überblick darüber, welche städtebaulichen Missstände im betroffenen Gebiet wo zu verorten sind. Der Förderrahmen belief sich damals auf 28 Millionen Euro bei einem Finanzmittelbedarf von 17 Millionen Euro.
Später wurde dann aufgestockt: Der Förderrahmen liegt seit 2024 bei 34 Millionen Euro bei einem Finanzmittelbedarf von 20 Millionen Euro. Nicht eingerechnet war bei dieser Aufstockung das Rössle.
Zuletzt hatte die Stadt beantragt, den Finanzhilfebedarf auf 30 Millionen Euro zu erhöhen, weil durch den Kauf des ehemaligen Einkaufszentrums und die Notwendigkeit, hier etwas zu entwickeln, eine neue Situation entstanden sei.

Die Zeit drängt
Die Neuausrichtung hat mehrere Gründe, wie Bürgermeister Detlev Bührer dem Technischen Ausschuss darlegte – unter anderen auch zeitliche. Eigentlich gilt die Laufzeit des Sanierungsgebiets nur noch bis zum 30. April 2032. Die Zeit drängt also, die erklärten Ziele auch konkret mit baulichen Maßnahmen auszufüllen.
Sowohl die Stadt als auch der Fördergeber Land wären aus Sicht der Stadtverwaltung angesichts der Restlaufzeit von sieben Jahren auch finanziell überfordert. „Wir brauchen voraussichtlich eine Verlängerung bis über 2032 hinaus“, kündigte Bührer an. In der Verwaltungsvorlage wird in diesem Zusammenhang die Dauer von drei Jahren genannt.
Der Wille, das Programm zeitlich zu strecken, soll nun damit kombiniert werden, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Dazu zählt unter anderem auch, das Gebäude der Volkshochschule, die Metzgergasse 8, in das Gebiet aufzunehmen. Um ein mögliches Parkhausprojekt realisieren zu können, wird ein Gebiet in der Austraße dem Fördergebiet hinzugeschlagen.
Aufstockung beantragt
Die Verwaltung will mit diesen Änderungen im Sanierungsverfahren bekunden, dass es ihr Ernst ist mit den baulichen Maßnahmen – sowohl finanziell auch zeitlich gesehen. Ziel sei es, das Land Baden-Württemberg in die Lage zu versetzen, der Stadt als „verlässlichen Partner“, wie es in der Vorlage heißt, hohe jährliche Tranchen an Finanzhilfen zu bewilligen.
Noch nennt die Verwaltung nicht die konkreten Maßnahmen und die dafür vorgesehenen Zeiträume. Daran werde derzeit noch gearbeitet, heißt es von Verwaltungsseite, soll jedoch schon bald in die Gremien eingebracht werden.
Um an die erhoffte Förderung zu gelangen, müsse nun rasch dargelegt werden, welche baulichen Maßnahmen in welcher Reihenfolge angegangen werden. „Die Verbindlichkeit der Beschlusslage sollte vorrangiges Ziel sein“, heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat.
Entscheidung im Gemeinderat
Die aktuellen Planungen fanden einhellige Zustimmung im Technischen Ausschuss. CDU-Fraktionschef Dirk Sauter nannte die Neuausrichtung „nachvollziehbar und logisch“. So erscheint es höchst wahrscheinlich, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23. Juli die bisherige Sanierungssatzung aufhebt und sich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Fokussierung auf bestimmte Projekte ausspricht.