Wegen der anstehenden Urlaubs- und Reisezeit und auch mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen in Friedrichshafen weist die Stadtverwaltung ausdrücklich auf die Vorgaben des Landes bei Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet hin.

Wer innerhalb der vergangenen 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet war und nach Baden-Württemberg einreist, muss sich selbstständig in eine 14-tägige Quarantäne begeben, schreibt die Stadt in einer Mitteilung. Das gibt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg vor.

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Das bedeutet, dass sich alle Einreisenden aus Risikogebieten unmittelbar im eigenen Haushalt oder in einer anderen geeigneten Unterkunft isolieren müssen und keinen Besuch empfangen dürfen. Diese Regel gilt auch, wenn die Einreise über ein anderes Bundesland erfolgt ist.

Betroffene Einreisende müssen sich bei der Ortspolizeibehörde melden

Neben der Pflicht zur Quarantäne besteht auch die Pflicht, dass sich die betroffenen Einreisenden unverzüglich bei der für sie zuständigen Ortspolizeibehörde melden müssen. Bei der Stadt Friedrichshafen ist dies das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.

Wer in Quarantäne Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen, soll sich umgehend telefonisch mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen. Diesem ist mitzuteilen, dass man Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet ist. Der Hausarzt entscheidet dann über das weitere Vorgehen, das aufgrund der Quarantäne-Bedingungen auch mit der zuständigen Ortspolizeibehörde abgestimmt werden muss.

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Die Ausnahmen von der Quarantäne sind streng geregelt: So sind die Einreisenden etwa bei Vorliegen eines anerkannten Corona-Tests der vergangenen 48 Stunden, der der zuständigen Behörde nachgewiesen werden muss, nicht verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben – immer vorausgesetzt, der Eingereiste weist keine Symptome vor, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen.

Welche Staaten und Regionen gehören zu den Risikogebieten?

Risikogebiete sind Staaten oder Regionen außerhalb Deutschlands, für die ein erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Liste der Risikogebiete wird in der jeweils gültigen Fassung auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg veröffentlicht: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/

Die vollständige Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne mit weiteren Hinweisen und Regelungen ist auf der Website des Landes Baden-Württemberg zu finden. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Corona-Verordnung Eonreise-Quarantäne liegt für Ein- und Rückreisende zwischen 150 und 10 000 Euro. Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

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