Das Amtsgericht Konstanz hat einen 52-jährigen Mann aus dem westlichen Bodenseekreis wegen Drogenbesitzes zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich wurde ihm ein Bußgeld von 500 Euro aufgelegt, weil er unter Drogeneinfluss Auto gefahren war.
Autofahrt unter Drogeneinfluss
Wie die Staatsanwaltschaft schilderte, war der Mann vor rund einem Jahr im westlichen Bodenseekreis in eine Verkehrskontrolle geraten. Im Kofferraum seines Wagens fiel den Polizeibeamten eine Packung Spezialdünger für Hanfpflanzen sowie ein spezielles Granulat zur Aufzucht auf. Zudem konnte dem 52-Jährigen nachgewiesen werden, dass er während seiner Autofahrt unter Drogeneinfluss gestanden hatte. Daraufhin wurde eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet.
Beamte finden 900 Euro Bargeld
Dabei hatten die Ermittler laut Staatsanwaltschaft 14 Hanfpflanzen sowie bereits geerntete und getrocknete Blätter und Blüten sichergestellt. Die Menge ergab für die Experten des Landeskriminalamtes umgerechnet rund 5100 Konsumeinheiten und damit das Zehnfache der vom Gesetzgeber definierten "nicht geringen Menge". Des Weiteren fanden die Beamten 900 Euro Bargeld "in szenetypischer Stückelung" in einer Küchenschublade. Daraufhin klagte der Staatsanwalt den 52-Jährigen nicht nur wegen Drogenbesitzes, sondern auch wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln an. Vor Gericht konnte ihm das Handeltreiben jedoch nicht nachgewiesen werden.
Angeklagter berichtet von chronischen Schmerzen
Der 52-Jährige rechtfertigte den Hanfanbau mit gesundheitlichen Problemen. Er brauche Cannabis zum Einschlafen und gegen seine chronischen Schmerzen, sagte er. Da er gelegentlich auch größere Mengen konsumieren müsse, habe er sich eine eigene Indoor-Cannabisplantage angelegt. Um die Sorte zu finden, die ihm am besten helfe, habe er verschiedene Pflanzen anbauen müssen, erläuterte er die Systematik seiner Eigenbehandlung. Mit diesen Ausführungen wollte er die große Menge an Material rechtfertigen, die man bei der Wohnungsdurchsuchung gefunden hatte. Die Details der Wohnungsdurchsuchung schilderte der sachbearbeitende Polizeibeamte vor Gericht. Er zeigte sich beeindruckt von der Professionalität der Indoor-Anlage. Hinter einem "sachgerecht montierten Bretterverschlag" seien die 14 Pflanzen "sehr gut und fachgerecht gepflegt" gewesen, stellte er fest.
52-Jähriger legt Attest vor
Der Angeklagte legte dem Gericht ein Attest vor, in dem ein Arzt ihm aufgrund der bestehenden Schmerzproblematik eine Behandlung mit einem medizinischen Cannabisprodukt empfahl. Die Krankenkasse habe ihm diese Behandlung aber verweigert, berichtete der 52-Jährige. Seitdem seine Pflanzen beschlagnahmt wurden, müsse er wieder herkömmliche Schmerzmittel schlucken und deren Nebenwirkungen in Kauf nehmen.
Strafe wird für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt
"Krankheit rechtfertigt nicht alles", sagte die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Auch sei der Angeklagte erst nach der Wohnungsdurchsuchung zum Arzt gegangen. Die Strafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss der 52-Jährige 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, die Drogenberatung aufsuchen und regelmäßig Urinproben abgeben. Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt. Die bereits eingezogenen 900 Euro Bargeld, von denen man nicht weiß, ob sie aus Drogenverkäufen stammen, verbleiben in der Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.