1. Wer entscheidet hierzulande?
Der Gemeinderat beauftragte OB Jan Zeitler bislang nur zu Verhandlungen mit dem Land über eine mögliche Verschiebung. Die LGS Überlingen GmbH verweist auf ihrer Homepage darauf, dass „die Stadt das Land als Mitveranstalter um eine Verschiebung bittet“. Auf Nachfrage beim Landwirtschaftsministerium (MLR), wann es dieser Bitte nachkomme und entscheidet, teilte am Montag Pressesprecher Jürgen Wippel mit: „Das Land trifft keine Entscheidung über die Verschiebung. Diese liegt letztendlich beim Gemeinderat der Stadt.“ Auf Rückfrage äußerte sich sodann LGS-Sprecherin Petra Pintscher über den Ministeriums-Sprecher: „Offenbar weiß er nicht Bescheid.“ Zugleich verwies sie an die städtische Pressestelle, die am Dienstag ihr widersprach, mit der Aussage: „Die Aussage des Pressesprechers des MLR ist richtig.“
2. Wie erklärt nun die Stadt Überlingen die Zuständigkeiten?
Dazu eine Aussage von Zeitlers Pressesprecherin, bei der sie sich auf den mit dem Land geschlossenen Durchführungsvertrag bezieht: „Die Stadt Überlingen, respektive die dafür gegründete GmbH, hat eine Landesgartenschau im Jahr 2020 durchzuführen. Zur Änderung der Bescheidgrundlagen (zum Beispiel Durchführungszeitraum) bedarf es einer Entscheidung von Seiten des Landes. Die Stadt darf demnach keine Entscheidungen treffen, die gegen die wesentlichen Bestandteile der beiden Grundlagen verstoßen.“
3. Müsste also doch das Land entscheiden?
Offenbar nein. Dazu wieder Zeitlers Sprecherin: „Letztlich wird der Gemeinderat die Entscheidung treffen, darf dies aber nur unter Zustimmung des Landes. Die Landesregierung fasst zwar keinen formellen Beschluss, steuert die Entscheidung aber durch ihre Unterstützung, bzw. Zustimmung.“ Die Stadt werde dem Rat (nächste Sitzung ist am 13. Mai) „nur Beschlüsse vorschlagen, die mit der Landesregierung abgestimmt sind und von dieser mitgetragen werden“. Ministeriums-Sprecher Wippel: „Ziel ist es, dass bis spätestens zur nächsten Gemeinderatssitzung die seitens des Landes ausstehenden Unterlagen gesammelt und an die Stadt übermittelt werden.“ Seit Dienstag Spätnachmittag steht auch die Tagesordnung zur Sitzung am 13. Mai im Netz. Unter TOP 4: „Beschluss der Verschiebung auf 2021“.
4. Haben die Landesgartenschauen Kamp-Lintfort (NRW) und Ingoldstadt (Bayern) Einfluss auf die Entscheidung in Überlingen?
Nein. OB Zeitler sagte im Rat am 22. April, dass man die Lage dort zwar beobachte. „Für uns aber ist klar, dass wir nicht nach rechts und links schauen können. Wir müssen gemeinsam unseren eigenen Weg entwickeln.“ Laut Wippel handelt es sich nach Auffassung des Landes bei der LGS Überlingen um eine „Großveranstaltung“, die bis mindestens Ende August verboten seien.