Sieben Flaschen Cognac, mindestens 13 Kleidungsstücke und mehrere Werkzeuge erbeutete eine Diebesbande in Murg und Bad Säckingen. Einer der Bandenmitglieder, ein 30-jähriger Mann, musste sich am Mittwoch im Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Richter Jan Meents sprach das Urteil: 15 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre, und eine Zahlung von 300 Euro an die Landesoberkasse Baden-Württemberg.

Bandendiebstähle in drei Fällen

Der 30-jährige Angeklagte soll zusammen mit zwei weiteren Bandenmitgliedern zwischen 2019 und 2021 drei Ladendiebstähle in Murg und Bad Säckingen verübt haben, wie Staatsanwältin Lorraine dem Gericht mitteilte.

Beim ersten Diebstahl klaute die Gruppe sieben Flaschen Cognac im Wert von insgesamt 104 Euro, beim zweiten Diebstahl Kleidungsstücke wie eine Lederjacke und ein Pullover im Gesamtwert von 175 Euro. Beim dritten Diebstahl war der Wert höher – die Bande stahl Gegenstände aus einem Baumarkt mit einem Gesamtwert von 647 Euro.

Der Gesamtwert des Diebesguts belief sich so auf 926 Euro. Ziel war es laut Staatsanwältin Lorraine immer, die Gegenstände gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Angeklagter gesteht

Vor Gericht gestand der Angeklagte die Taten. Wie seine Verteidigerin Bojo-Lamers Ottilia mitteilte, sei der Vater des Angeklagten an Krebs erkrankt gewesen und der 30-Jährige habe sich die Behandlungskosten mit seinem Gehalt nicht leisten können. „Aus diesem Grund ist er das Risiko eingegangen, diese Taten zu begehen,“ erklärte Ottilia.

Wert der Beute sei für Bandendiebstähle eher gering

In ihrem Schlussplädoyer hielt Staatsanwältin Lorraine dem 30-Jährigen sein Geständnis zu Gute. Allerdings sei erschwerend zu berücksichtigen, dass der Angeklagte bei den Diebstählen gut organisiert vorgegangen war und bereits in der Vergangenheit ähnliche Taten begangen habe.

So hatte Richter Meents in der Verhandlung mitgeteilt, dass der Angeklagte bereits im Jahr 2011 in Spanien und 2013 in Rumänien wegen Diebstählen verurteilt worden war. Lorraine forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, und eine Geldstrafe von 400 Euro.

Die Verteidigerin hielt dem jedoch entgegen, dass die Vorstrafen schon lange zurücklägen und der Wert der gestohlenen Beute für Bandendiebstähle eher gering sei, weshalb sie für eine mildere Freiheitsstrafe auf Bewährung plädierte.

Drei Jahre auf Bewährung

Tatsächlich entschied sich Richter Meents für eine etwas mildere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert und verurteilte den 30-Jährigen zu 15 Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zu den Bewährungsauflagen gehörte aber noch eine Geldstrafe von 300 Euro.