Zur Stellungnahme von Landrat Kistler im Artikel des Südkuriers unter der Überschrift: „Kistler widerspricht der Darstellung“ haben wir eine weitere Leserzuschrift des früheren Bad Säckinger Kreisrats Rolf Metzger erhalten.
„In der Darstellung tut Herr Landrat Dr. Kistler so, als hätte der Landkreis als Minderheitsgesellschafter nicht direkt mit der Schließung unseres Krankenhauses in Bad Säckingen zu tun gehabt. Dem ist aber ganz und gar nicht so! Laut Pragraf 10, Abs. 7 des damaligen Gesellschaftervertrages bedurften ‚die Beschlüsse der Gesellschafter zu ihrer Wirksamkeit der Einstimmigkeit.‘ Das bedeutet: Ohne die direkte Zustimmung des Kreistages hätte das Krankenhaus nicht geschlossen werden dürfen. Dass der Landrat in der Gesellschafterversammlung zudem den Wortlaut des Kreistagsbeschlusses abänderte und dadurch gegen das ihm auferlegte imperative Mandat verstieß, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Welch schlechtes Gewissen muss man haben, wenn man als Landrat seine Verantwortung bei dieser (Fehl-)Entscheidung im Nachhinein versucht abzuleugnen. Dies ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Bevölkerung im westlichen Teil des Landkreises.“