Der Vorwurf einer Vergewaltigung steht beim Prozess gegen einen 47-jährigen im westlichen Kreisgebiet wohnhaften Mann im Raum. Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen ist noch nicht klar, ob es sich bei einem Vorfall, der sich im August 2020 in einem parkenden Bus am Säckinger Busbahnhof ereignete, tatsächlich um eine Vergewaltigung oder doch um einvernehmlichen Sex gehandelt hat.
Der Angeklagte wehrt sich gegen die Darstellung der Staatsanwaltschaft
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte eine Frau, mit der er über vier Jahre eine Affäre hatte, gegen ihren Willen zum Sex gezwungen haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte ohne ihr Einverständnis Bilder und Videos vom Geschlechtsverkehr der beiden auf einem Fake-Profil veröffentlicht haben.
Vor Gericht wehrte sich der Mann gegen die Vorwürfe. Die Beziehung der beiden drohte im Jahr 2020 zu Ende zu gehen, da die Ehefrau des Angeklagten aus dem Ausland nach Deutschland ziehen sollte. Daraufhin habe seine ehemalige Geliebte gedroht, sie über die Affäre der beiden zu informieren und damit die Ehe zu gefährden. Die Veröffentlichung der Bilder und Videos sei lediglich eine Reaktion auf dieses Verhalten gewesen.
Der Angeklagte behauptete außerdem, der ungeschützte Geschlechtsverkehr im Bus sei wie bei allen anderen Treffen in beidseitigem Einverständnis geschehen. „Es war einfach eine Beziehung, die von Sex geprägt war“, erklärte sein Verteidiger Dubravko Mandic. Wie die Frau nach über drei Jahren darauf kam, ihn wegen einer Vergewaltigung anzuzeigen, könne sich der Angeklagte nicht erklären. Der Kontakt der beiden sei bereits im November 2020 endgültig beendet worden.
Verteidiger wirft Richterin vor, nicht richtig zuzuhören
Der in der rechten Szene bekannte Anwalt aus Freiburg, Dubravko Mandic, trat gegenüber dem Schöffengericht um Amtsrichterin Hauser sehr offensiv auf. „Passen Sie doch einfach auf“, entgegnete er Hauser auf deren mehrfache Nachfragen. Mehrfach fiel er zudem anderen Prozessbeteiligten ins Wort. Auf die Frage, ob der Angeklagte seine ehemalige Geliebte beim Geschlechtsverkehr von hinten festgehalten habe, kommentierte Mandic: „So macht man das.“
Amtsrichterin Hauser reagierte ruhig und souverän auf den streitbaren Charakter des Anwalts und versuchte unter anderem durch die Analyse von Chatverläufen, mehr über die Beziehung des Angeklagten mit seiner Affäre herauszufinden. Einen Nachweis der Tat erbrachten die Verläufe nicht, offenbarten dafür aber erheblichen Trennungsstress und weitere verbale Auseinandersetzungen der beiden nach dem Vorfall im August 2020.
Die Verhandlung wird am 18. Oktober fortgesetzt
Die Zeugenbefragung der Geschädigten, die vor Gericht als Nebenklägerin auftrat, fand auf Antrag der Verteidigerin der Nebenklage, Claudia Meng, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Fortsetzung der öffentlichen Hauptverhandlung findet voraussichtlich am Freitag, 18. Oktober, statt. Ob dann bereits ein Urteil gesprochen werden kann, ist noch unklar. Solange dies nicht der Fall ist, gilt die Unschuldsvermutung.