Wegen des Besitzes von mehr als 600 kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos wurde ein 43-jähriger Mann vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen verurteilt. Der Angeklagte versuchte sich aus der Angelegenheit rauszureden, doch seine Erklärungsversuche nahm ihm das Schöffengericht nicht ab und sprach eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Mädchen auf den Videos waren teilweise nicht älter als fünf Jahre
Um „massivste und härteste“ Kinderpornografie handelte es sich laut Amtsrichterin Stefanie Hauser bei den Dokumenten, die vor knapp zwei Jahren auf Geräten des Angeklagten gefunden wurden. Die Videos zeigen laut Anklageschrift brutale sexuelle Handlungen an Mädchen, die teilweise nicht mehr als fünf Jahre alt waren.
Den Besitz der Dokumente räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Die Erklärung, wie die Dokumente auf seine Geräte gelangten, glaubten ihm aber weder das Gericht noch Staatsanwalt Pascal Attrodt, der von „ominösen und sehr abenteuerlichen Geschichten“ sprach.
Eine Verkettung von Zufällen führte laut dem Angeklagten zum Besitz von Kinderpornografie
Der Angeklagte behauptete vor Gericht, nie nach den Dokumenten gesucht und diese auch nicht konsumiert zu haben. Dass sich auf gleich drei verschiedenen Geräten insgesamt über 600 kinder- und jugendpornografische Inhalte befanden, sei einer Verkettung unglücklicher Zufälle geschuldet und lasse sich leicht erklären.
Er habe auf seinem alten Computer vor dem Verkauf vergessen, WhatsApp zu löschen, weswegen der neue unbekannte Besitzer Zugriff auf seinen Account erlangte. Darüber habe dieser ihm unbemerkt zahlreiche Dokumente zugespielt, welche in seiner Galerie und in Folge eines durchgeführten Daten-Backups auch auf seinem neuen MacBook landeten.
Der Angeklagte will sich nur als Pädophiler ausgegeben haben
Als er die Bilder und Videos entdeckte, meldete er dies nicht bei der Polizei. Stattdessen stellte der ausgebildete IT-Spezialist eigene Ermittlungen an. Vor diesem Hintergrund sei es dann zu Chatverläufen gekommen, in denen er sich als Pädophiler ausgab. Die weiteren Dokumente auf seiner Festplatte seien noch vom Vorbesitzer, einem verurteilten Straftäter mit pädophilen Neigungen, dort gespeichert worden.
Die Richterin: „Wir glauben diese ganzen Geschichten nicht“
Auf alle Nachfragen des Staatsanwalts Attrodt hatte der Angeklagte eine passende Ausrede parat, doch nach und nach zeichnete sich eine immer kompliziertere Darstellung der Ereignisse, die das Schöffengericht nicht überzeugen konnte. „Wir glauben diese ganzen Geschichten nicht“, erklärte Hauser bereits vor der Urteilsverkündung.
Chat-Verläufe dokumentieren die pädophilen Neigungen des Angeklagten
„In Ihrer Fotogalerie haben sich über Monate hunderte solcher Bilder und Videos befunden und Sie wollen das nicht bemerkt haben?“, so die rhetorische Frage von Amtsrichterin Hauser. Chat-Verläufe mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin und deren Kindern offenbarten außerdem sexuelle Fantasien des Angeklagten, die das Gericht zur Überzeugung brachten, dass er tatsächlich pädophile Neigungen habe. Diesen Vorwurf dementierte der Angeklagte allerdings bis zuletzt.
Dass sich die kinderpornografischen Dokumente in einem separaten und beschrifteten Ordner auf dem Desktop des Angeklagten befanden, kommentierte Staatsanwalt Attrodt ironisch: „Sie sagen, dass sie sich für die Dokumente nicht interessiert haben, haben dann aber vorsichtshalber den Ordner auf Ihrem Desktop abgelegt?“
Der Verteidiger hält die Erklärung des Angeklagten für glaubhaft
„Das ist sowohl von der Quantität als auch von der Qualität der Kinderpornografie ein Extremfall“, so Attrudt in seinem Plädoyer. Er argumentierte für eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Die Erklärungsversuche des Angeklagten bezeichnete er als „ominös und sehr abenteuerlich“. Aus der Beweislage ergebe sich eindeutig eine pädophile Neigung des Angeklagten, die dieser sich nicht eingestehen wolle.
Verteidiger Roger Straßberger hingegen hielt die Darstellung des Angeklagten für glaubhaft. Trotzdem sah er den Straftatbestand des Besitzes von Kinderpornografie als verwirklicht an. Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete seine Forderung.
Der Angeklagte bleibt auf freiem Fuß
Das Schöffengericht schloss sich in der Darstellung der Sachlage der Staatsanwaltschaft an. „Wir nehmen Ihnen die Geschichte nicht ab“, erklärte Amtsrichterin Hauser. „Wir haben ein sehr schlechtes Bauchgefühl. Sie wollen es sich nicht eingestehen, aber Sie brauchen Hilfe!“
Die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten setzte das Schöffengericht trotzdem zur Bewährung aus. „Wir geben Ihnen diese Chance“, so Hauser.
Die Bewährungsauflagen sehen für den Angeklagten eine Spende an die forensische Ambulanz und eine Therapie vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.