Der Gemeinderat Görwihl hat am Montag den vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee ausgewiesenen Vorrangflächen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf Görwihler Gemarkung zugestimmt. Jedoch mit einer Einschränkung, die in die Stellungnahme einfließen soll: Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung darf 1000 Meter nicht unterschreiten. Der Windenergieerlass Baden-Württemberg empfiehlt einen Abstand von mindestens 700 Metern.

Das Vorranggebiet Hoheneck befindet sich auf dem Gebiet vierer Gemeinden

Den entsprechenden Vorstoß machte Gemeinderat Norbert Lüttin (CDU). Er forderte, dass in der Stellungnahme auf diesen Mindestabstand „explizit hingewiesen wird“. Betroffen wären die Wohngebäude im Umfeld des Gebietes Hoheneck bei Oberwihl. Dort ist auf drei unterschiedlich großen Flächen von insgesamt 91 Hektar auf den Gemarkungen Görwihl, Herrischried, Rickenbach und Laufenburg ein Vorrangebiet für Windkraftanlagen geplant.

Eine Fläche befindet sich südlich vom Süßhof bei Hottingen auf Laufenburger Gemarkung, eine zweite Fläche nordwestlich von Oberwihl auf Görwihler Gemarkung. Die größte zusammenhängende Fläche befindet sich in der Mitte auf den Gemarkungsflächen der Gemeinden Görwihl, Herrischried und Rickenbach.

Gemeinderat Norbert Lüttin verlangt mindestens 1000 Meter Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden.
Gemeinderat Norbert Lüttin verlangt mindestens 1000 Meter Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden. | Bild: Fotostudio M

Lüttin berichtete, dass Windkraftanlagen aktuell rund 250 Meter hoch seien, möglicherweise noch höher werden können. Mit Blick auf umliegende Häuser sagte er: „Ich sehe das schon als Beeinträchtigung.“ Die Lage im Bereich Hoheneck beschrieb er für den Fall, dass dort Windräder errichtet werden sollten, so: „Hogschür hat sie direkt vor der Nase und in Oberwihl wären sie relativ nah an der Wohnbebauung.“ Kommentar von Gemeinderat Matthias Lüber (FW) bezüglich der Anlagenhöhe: „So eine Dimension ist nicht schön.“

Gemeinderat Johannes Herrmann weist darauf hin, dass es Planungssicherheit braucht für den Ausbau erneuerbarer Energien.
Gemeinderat Johannes Herrmann weist darauf hin, dass es Planungssicherheit braucht für den Ausbau erneuerbarer Energien. | Bild: Grüne

Johannes Herrmann (Grüne) verwies hingegen auf „Planungssicherheit bei erneuerbaren Energien“. Er räumte aber auch ein: „Für die Anwohner ist es eine Belastung.“ Es führe jedoch kein Weg daran vorbei, sagte er.

Grundstückbesitzer wurden bereits von möglichen Investoren kontaktiert, sagt Bürgermeister Biehler

Bürgermeister Mike Biehler erklärte, dass seines Wissens Oberwihler Grundstückbesitzer jetzt schon von möglichen Investoren kontaktiert worden seien. Es seien auch schon Vorverträge für Projektierungsgrundstücke abgeschlossen worden, so Biehler. Die Ausweisung von Vorranggebieten würde, so Biehler, den Vorteil haben, dass nur dort der Bau von Windkraftanlagen möglich wäre.

Anders bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Auch außerhalb von Vorranggebieten könnten zusätzliche Anlagen durch einen Bebauungsplan ausgewiesen werden. Die Gemeinde hätte über das Instrument des Bebauungsplanes mehr Einflussmöglichkeiten als bei Windkraftanlagen, bemerkte Biehler.

Bei Niederwihl und Strittmatt sollen Vorranggebiete für Freiflächen-Photovoltaik ausgewiesen werden

In der Gemeinde Görwihl sollen in zwei Bereichen Vorranggebiete für Freiflächen-Photovoltaik ausgewiesen werden: nordöstlich des Ortsteils Niederwihl auf einer Fläche von 6,5 Hektar, südöstlich von Strittmatt auf 7,5 Hektar. Für die Teilfortschreibung Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen hatte der Regionalverband Hochrhein-Bodensee ein Beteiligungsverfahren beschlossen. Bis zum 20. September konnten Anregungen und Stellungnahmen beim Regionalverband eingebracht werden.

Die Gemeinde Görwihl hatte eine Fristverlängerung bis 11. Oktober erwirkt – dies auch in Hinblick auf die neue Zusammensetzung des Gemeinderates. Denn dieser sollte über die Teilfortschreibungen befinden, und nicht das vorherige Gremium. Für Privatpersonen, Vereine oder Verbände ist die Frist für Stellungnahmen jedoch abgelaufen.