Häusern – Könnte am Giesbacher Kopf noch eine weitere Windkraftanlage entstehen, zu den beiden bereits vorhandenen Anlagen? Die Gemeinderäte sehen das kritisch, Bürgermeister wies darauf hin, dass die Gemeinde Häusern schon viel für den Klimaschutz getan habe. Es geht um Vorgaben der Bundesregierung. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz sehe vor, 1,8 Prozent der Flächen als potenzielle Flächen für Windenergie auszuweisen, erklärte Verbandsdirektor Sebastian Wilske, Direktor des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee, den Räten, wobei das Land die Ausweisung regionalisiert habe. Werde dieses Ziel erreicht, dürften keine Windenergieanlagen außerhalb dieser Vorrangflächen gebaut werden.
Werde das Ziel dagegen nicht erreicht, könnten Windenergieanlagen grundsätzlich überall errichtet werden. Die Gemeinden könnten zudem zusätzliche Flächen ausweisen, so Wilske weiter. Ziel der Teilfortschreibung des Regionalplans Windenergie sei es, Sicherheit zu geben, wo der Ausbau von Windenergie Raum finden könne.
Der Entwurf dazu sehe derzeit vor, 2,3 Prozent der Fläche des Regionalverbands auszuweisen, erläuterte Wilske. Dies zu erreichen, sei angesichts der kleinteiligen Besiedlung der Region nicht einfach. Der Verbandsdirektor zeigte sich aber zuversichtlich, selbst bei eventuell noch erforderlich werdenden Änderungen. Als mögliche Hindernisse für das Ausweisen der Gebiete nannte Wilske unter anderem Flora und Fauna, in Häusern besonders das Auerhuhn. Aber auch Kulturdenkmale wie der Dom St. Blasien.
Das für die Gemarkung Häusern vorgesehene Vorranggebiet umfasst einen Bereich rund um die errichteten Windenergieanlagen auf dem Giesbacher Kopf. Die Steuerung von Windenergie über den Flächennutzungsplan werde durch das Ausweisen von Vorranggebieten hinfällig, monierte Gemeinderat Patrick Bühler. Sabine Gruhn wies darauf hin, dass man sich mit dem Thema intensiv beschäftigt habe, die Zahl der Windenergieanlagen sei auf zwei beschränkt worden, insoweit sei man den Bürgern gegenüber in der Pflicht.
Die Frage von Gruhn, ob in dem Vorranggebiet auf dem Giesbacher Kopf weitere Anlagen errichtet werden könnten, beantwortete Wilske dahingehend, dies sei nicht ausgeschlossen, aber für ihn unwahrscheinlich. Absichern ließe sich dies durch die Teilfortschreibung des Regionalplans aber nicht, betonte er. Die Zahl der Anlagen könne nicht gesteuert werden.
Bürgermeister Thomas Kaiser schloss sich der Einschätzung Wilskes an. Er wies darauf hin, dass von einer dritten in Aussicht genommene Anlage in Hinblick auf das Auerwild Abstand genommen worden sei, weitere Standorte im Vorranggebiet erachte er als nicht geeignet für Windkraftanlagen. Auf Nachfrage von Christian Weiler erklärte Wilske, wo Windenergieanlagen gebaut würden, sei eine Entscheidung des Projektierers, die Vorranggebiete stellten also keine Vorprojektierung dar. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass sich Häusern für den Klimaschutzes sehr engagiere, etwa bei Nahwärmeversorgung und Solarenergie. Die Gemeinde habe ihre Plicht erfüllt und solle nicht noch mehr belastet werden, so der Rathauschef. Das spräche für eine Verkleinerung des Vorranggebietes.
Bis zum 20. September hat die Gemeinde Zeit für eine Stellungnahme. Ein Argument gegen das Vorranggebiet könnte sein, dass sich, wie Bühler anmerkte, westlich der vorgesehenen Fläche das Naherholungsgebiet rund um die Wittlisberger Kapelle befindet. Eine Stellungnahme soll ausgearbeitet werden. Bürgermeister Kaiser will sich mit der EnBW, die die Windkraftanlagen auf dem Giesbacher Kopf errichtet hat, in Verbindung setzen und eruieren, ob aus deren Sicht weitere Anlagen im Vorranggebiet möglich sind.