Die Gemeinde Herrischried stellt ihre in den geplanten Vorranggebieten für Windkraftanlagen liegenden kommunalen Grundstücke für den Bau von Windrädern zur Verfügung. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung, dass die Gemeinde sich am sogenannten Flächenpooling beteiligen wird. Dies bedeutet, dass sich alle Eigentümer von Flächen in Vorranggebieten für Windkraft zu einer Art Interessengemeinschaft zusammenschließen.
Ein Bürger erklärt, dass ein Bürgerbegehren eingeleitet wurde
Nicht alle in der Gemeinde befürworten Windkraftanlagen. Bereits in der Bürgerfragestunde zu Beginn der Ratssitzung meldete sich ein Einwohner zum Thema Windkraft zu Wort. Er gab bekannt, dass in Herrischried inzwischen ein Bürgerbegehren eingeleitet worden, das auf große Resonanz gestoßen sei. Bürgermeister Christian Dröse und der Gemeinderat nahmen diese Information zur Kenntnis.
Bereits in einer früheren Sitzung hatte der Gemeinderat der Ausweisung der Vorranggebiete zugestimmt und beschlossen, das Flächenpooling anzustreben. Hierzu wurde am 8. Juli eine nichtöffentliche Eigentümerversammlung abgehalten. Es seien rund 150 Personen anwesend gewesen, teilte die Gemeindeverwaltung jetzt mit. Diese seien von der unabhängigen Freiburger Beratungsagentur Endura Kommunal über Details zum Flächenpooling und über den geplanten Bau von Windrädern informiert worden.
Über 80 Prozent der Eigentümer wollen am Flächenpooling teuilnehmen
Die anschließende Abstimmung ergab laut Gemeindeverwaltung folgendes Bild: 79 Prozent der Anwesenden hätten sich für eine Teilnahme am Flächenpooling ausgesprochen, 17 Prozent würden dies ablehnen, drei Prozent haben bereits einen Vertrag unterschrieben, möchten aber trotzdem am Flächenpooling teilnehmen, ein Prozent habe einen Vertrag unterschrieben und nehmen nicht am Flächenpooling teil.
Es wird eine weitere nichtöffentliche Versammlung der Eigentümer geben
Nachdem die Gemeinde laut Beschluss jetzt ebenfalls am Flächenpooling teilnimmt, wird als nächster Schritt eine weitere nicht öffentliche Eigentümerversammlung einberufen, in der die Eckdaten für Verhandlungen festgelegt werden sollen.
Obwohl vier Gemeinderäte nicht mitstimmen, steht der gesamte Gemeinderat hinter dem Beschluss
Etliche Gemeinderäte erklärten sich bei der Behandlung des Tagesordnungspunkt für befangen. Das Gremium war aber beschlussfähig. Im Namen aller Gemeinderatsmitglieder verlas Manfred Krüger (Freie Wähler) in der Sitzung eine Stellungnahme. Ob der vielen befangenen Räte bei der Abstimmung sagte Krüger: „Es soll klar zum Ausdruck kommen, dass die wenigen Gemeinderäte, die beschließen dürfen, keinen Minderheitsbeschluss fassen, sondern der gesamte Gemeinderat hinter diesem Beschluss steht.“
Krüger unterstreicht die Vorteile eines Flächenpools
Krüger führte aus, dass auf Herrischrieder Gemarkung auf dem Höhenrücken des Ödlandes etwa zehn Windräder stehen könnten. Vorteil der Gemeinschaft sei es, als Einheit zu agieren und mit den Windradbetreibern zu verhandeln, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und überhaupt Einfluss nehmen zu können. Als weiterer Vorteil wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass versucht werden kann, die Abstände von Windrädern zur Wohnbebauung größer zu halten, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Pluspunkt wird die Verteilung der Erträge mittels eines Schlüssels an alle Grundbesitzer gesehen. Krüger: „Hierdurch erhalten nicht wenige alles und viele nichts.“

In der Stellungnahme des Gesamtgemeinderates wurde Klartext darüber geredet, ob der Bau von Windkraftanlagen auf dem Hotzenwald grundsätzlich noch verhindert werden könne. Manfred Krüger: „Es geht nicht darum, ob uns die Windräder gefallen oder nicht. Sie werden kommen“. Aufgabe des Gemeinderates sei es, aus dieser Tatsache das Beste zu machen.
Wird das Flächenziel nicht erreicht, können die Gemeinden nicht mitreden
Im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg wird das Teilflächenziel zur Errichtung von Windkraftanlagen bundesweit mit 1,8 Prozent ausgegeben. Sollte das Planungsziel in der Fläche erreicht werden, tritt die Privilegierung in Kraft, die für die Kommunen eine Steuerungswirkung ermöglicht. Wird das Flächenziel nicht erreicht, folgt daraus der Verlust jeglicher Steuerungsfunktion durch die Gemeinden.