Höchenschwand – Zu einer außerplanmäßigen Sitzung in der Sommerpause hat sich der Gemeinderat Höchenschwand getroffen. Er musste aus terminlichen Gründen darüber entscheiden, ob die Gemeinde das Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Ortsteil Tiefenhäusern geltend machen soll. „Der Gemeinde steht beim Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ein Vorkaufsrecht zu mit der Folge, dass sie statt des eigentlichen Käufers zu den gleichen Konditionen in den Vertrag eintritt“, sagte Bürgermeister Sebastian Stiegeler zu Beginn der Beratungen.

Die Gemeindeverwaltung überprüfe immer alle Verkaufsvorgänge und entscheide nach diversen Gesichtspunkten, ob ein Vorkaufsrecht interessant sein könne. Geprüft würden beispielsweise die Lage (ist die Gemeinde Grundstücksnachbar?), die strategische Lage (kann die Gemeinde mit diesem Grundstück eine wichtige infrastrukturelle Verbesserung schaffen?) oder der Kaufpreis. Bei dem Grundstück in Tiefenhäusern käme ein Vorkaufsrecht infrage, weil die Fläche in einem geplanten Vorranggebiet für Windkraftanlagen liegt. Die 6180 Quadratmeter große Fläche würde 10.000 Euro kosten, erklärte Stiegeler.

Der Bürgermeister zeigte auch die Vor- und Nachteile des Grundstückskaufs auf: Als Eigentümerin könnte die Gemeinde beim Bau einer Windkraftanlage den höchstmöglichen Pachtertrag für den kommunalen Haushalt erzielen. Die Einnahmen könnten beispielsweise für den Waldwegeneubau genutzt werden. Sollte auf dem Grundstück allerdings keine Windkraftanlage gebaut werden, sei der mögliche Holzernteertrag beim relativ hohen Kaufpreis nicht verhältnismäßig. Denn die Waldfläche sei, so die Auskunft des Kreisforstamts, nicht einfach zu bewirtschaften. Bei einem Ortstermin waren sich Bürgermeister und Gemeinderat einig: Aufgrund der Hanglage sei es unwahrscheinlich, dass dort eine Windkraftanlage gebaut wird. Zu groß müssten die Bodenbewegungen dafür sein, so die Einschätzung. Stiegeler schlug deshalb vor, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Dem pflichtete der Gemeinderat einstimmig bei.

Im Zuge von Wasserleitungsarbeiten wird zurzeit ein Teilbereich des Asphalts unterhalb der Unterführung unter der B500 in Tiefenhäusern (Höhe Käppelehof) durch den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Höchenschwand erneuert. Der Gemeinde Höchenschwand biete sich nun die Möglichkeit, über den Gemeindehaushalt die dort vorhandenen Schadstellen ebenfalls zu beseitigen, erläuterte der Bürgermeister. Dies sei aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll, da der dortige Radweg Schadstellen aufweise, die zu Unfällen führen könnten, hieß es in der Sitzung. Das bauausführende Unternehmen habe ein Ergänzungsangebot in Höhe von 8000 Euro netto vorgelegt. Die Summe wäre über den Gemeindehaushalt abzurechnen, so der Bürgermeister. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zu.