Höchenschwand – Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf einer kommunalen Stellungnahme zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen ohne Gegenstimme zu. Auch von Biobauer Andreas Fendt kamen keine weitergehenden Einwände. Er stellte allerdings einige kritische Fragen zur Sache.

Grundsätzlich befürworte er die Energiewende, ließ Biobauer Andreas Fendt bereits im Vorfeld der Sitzung in einem Schreiben an die Gemeinde wissen. Allerdings setze er sich in der Frage von Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen mit Nachdruck auch für den Erhalt wertvoller ökologisch bewirtschafteter Ackerflächen zur Ernährung von Menschen ein. Im Gegensatz zu manchen Bürgern und Gemeinderäten sehe er regional eher Bedarf an Windkraft und nicht an PV-Freiflächenanlagen. Zumindest gelte dies, solange nicht jede zehnte geeignete Dachfläche im Ort mit Photovoltaik belegt seien.

Er lehne sinnlose Subventionen ab, so Fendt. Dazu zähle er jene, die bis heute erlauben würden, dass Biogasanlagen, die Energiemais verwenden, an 365 Tagen rund um die Uhr betrieben werden, wenn im Gegenzug teilweise Wind- oder Solarenergie abgeregelt würden. Bei den geplanten Vorrangflächen für PV-Freiflächenanlagen in Strittberg warf Fendt den Verfassern mangelnde Orts- und Fachkenntnisse vor. Solarstromerzeugung in einer Senke, deren Westseite komplett von hohem Wald verschattet und im Nebel liege, mache wenig Sinn. Fendt sah auch in Strittberg keine optimale Stromanbindung, da die Mittelspannungsleitung zum Ortstrafo ausgelastet sei. Als Antwort zu Fendts Ausführungen und zur Information des Gemeinderats stellte Bürgermeister Sebastian Stiegeler den Entwurf seiner Stellungnahme zum Thema vor. So stimme die Gemeinde grundsätzlich größtenteils den im Regionalplan dargestellten Flächen auf der Gemarkung Höchenschwand zu. Stiegeler wünschte sich aber, dass bei der Realisierung von PV-Freiflächenanlagen neben der Stromerzeugung auch darüber nachgedacht werde, die erzeugte Energie zu speichern oder direkt in das Ortsnetz einzuspeisen.

Sollten PV-Freiflächenanlagen dort errichtet werden, wo touristische Infrastruktur bestehe, sei darauf zu achten, dass diese umverlegt oder möglichst nicht tangiert würden. In diesem Zusammenhang verwies der Bürgermeister auf die inhaltlich gleichlautende Stellungnahme der Gemeinde zu den ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen vom 10. September. Grundsätzlich stehe aber die Gemeinde den Planungen für PV-Freiflächenanlagen offen gegenüber und wolle sie tendenziell ermöglichen. Bei konkreten Projektanfragen werde die Verwaltung mit dem Rat die Umsetzbarkeit und Zustimmung prüfen. Ein Rechtsanspruch könne aber erst abgeleitet werden, wenn die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen habe.