Jestetten Kuno Bühler stieß bei der Renovierung seines Hauses auf eine Zeitung, die als Dämmmaterial in einer Wand eingebaut war. Aufgrund des Zustands des Blattes lässt sich zwar nicht feststellen, um welche Zeitung es sich handelt und eine Datierung ist ebenfalls nicht möglich.
Sicher ist, dass es sich um eine schweizerische Zeitung handelt, mutmaßlich aus dem Zürcher Raum. Eine „außerkantonale“ Begebenheit gibt einen interessanten Einblick in vergangene Zeiten. Wenig Respekt vor der hohen Obrigkeit bewies ein Hallauer Wirt, der auf die Frage der inspizierenden Kommission nach der Marke seines Weins antwortete: „He, es ist Wy nach dem bekannten Küfer-Rezept; zwa Bücki Wasser und a Bücki Wy.“, ist dort zu lesen. Der Wirt behauptete also, gestreckten Wein zu verkaufen und wollte die Kommission damit mutmaßlich veralbern. Die wollte sich diese Frechheit nicht bieten lassen und schickte eine Probe des Weins zum Kantonschemiker. Und der erklärte den Wein zum ungestreckten und unverfälschten Naturwein.
Eigentlich hätte der Wirt nun zufrieden sein können. Aber der musste die Laborkosten in Höhe von 15 Franken zahlen. Er rekurrierte an den Gemeinderat mit der Begründung, die Feinschmecker hätten von selbst herausfinden müssen, dass der Wein recht sei, sonst verdienten sie den Namen gar nicht. Der Gemeinderat wies sein Ansinnen zurück und war überzeugt, wer solche Späße treibt, solle auch die Kosten dafür tragen.