Nach dem Brand eines Wohnhauses in Dettighofen am Donnerstag, 27. März, geht die Staatsanwaltschaft von Brandstiftung aus. Das Amtsgericht Waldshut hat am 29. März einen Haftbefehl wegen des Verdachts der versuchten und der schweren Brandstiftung gegen einen 26-Jährigen erlassen.

Was wird dem Mann vorgeworfen?

Der Mann soll laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen den Holzanbau des Einfamilienhauses in Brand gesetzt haben und dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass das Feuer in der Folge auf das Wohngebäude übergegriffen hat.

Der 26-Jährige sei bereits zwei Wochen zuvor mit dem Versuch aufgefallen, ein Kraftfahrzeug in Brand zu setzen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Rückblick: Was ist in der Brandnacht geschehen?

Der Brand hatte gegen 23 Uhr einen Großeinsatz ausgelöst, Mitglieder der Feuerwehren aus Dettighofen, Klettgau, Jestetten und Lauchringen kämpften gegen die Flammen. Ihnen war es gelungen, den Brand, der sich auf den Dachstuhl des Anwesens ausgebreitet hat, unter Kontrolle zu bringen.

84 Einsatzkräfte von Feuerwehr, DRK, THW und der Polizei sind in der Brandnacht vor Ort
84 Einsatzkräfte von Feuerwehr, DRK, THW und der Polizei sind in der Brandnacht vor Ort | Bild: Albert Moser

Zusammen mit dem Technischen Hilfswerk (THW), dem Deutschen Rote Kreuz (DRK) und der Polizei waren 84 Einsatzkräfte vor Ort.

Wie hoch ist der Schaden?

Verletzt wurde bei dem Brand niemand. Eine Person, die sich in dem Anwesen aufgehalten hat, habe dieses unversehrt verlassen können, heißt es in der Mitteilung weiter.

Das Wohnhaus ist nach dem Brand unbewohnbar.
Das Wohnhaus ist nach dem Brand unbewohnbar. | Bild: Albert Moser

Am Ökonomiegebäude entstand ein Totalschaden, auch das Wohnhaus wurde erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Staatsanwaltschaft beziffert den entstandenen Schaden auf 500.000 Euro.

Gibt es weitere Erkenntnisse zur Ursache?

Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf und zu den Hintergründen der Tat dauern laut Auskunft der Staatsanwaltschaft noch an.

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Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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