Die Aufnahme von Verkehrsunfällen ist eine der Hauptaufgaben der Polizei: Etwa 1700 Verkehrsunfälle seien im Jahr 2018 aufgenommen worden, schildert Polizeisprecher Mathias Albicker.
Wie hat sich die Zahl der Unfallfluchten entwickelt?
Während sich dieses Niveau wohl auch in diesem Jahr hält, zeigt sich gerade bei Unfällen auf Parkplätzen und in Parkhäusern ein unerfreulicher Trend: Die Zahl der Unfallfluchten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugelegt. Waren es 2016 noch 202 Unfallfluchten, stieg die Zahl im Folgejahr bereits auf 235 und 2018 auf 253. „2019 lässt sich gerade im Bereich der Verkehrsunfallfluchten ein deutlicher Anstieg prognostizieren“, sagt Mathias Albicker.

Die Gründe dafür lassen sich nur schwer nachvollziehen, räumt Albicker ein: „Man kann sagen, dass die Bereitschaft zur Flucht steigt, wenn absehbar ist, dass ein hoher Schaden entstanden ist.“ Gleichzeitig komme es gerade bei geringfügigen Vorfällen durchaus häufig vor, dass die Verursacher nichts von einem Unfall bemerkt haben wollen, und das obwohl Fahrzeuge immer besser mit Warninstrumenten aller Art ausgestattet sind.
Wie hoch ist die Aufklärungsquote?
Ernüchternd ist im Vergleich dazu die Aufklärungsquote von Unfallfluchten auf Parkplätzen. Diese bewegt sich laut Albicker im Durchschnitt bei etwa 30 Prozent. Von den 253 Fällen des vergangenen Jahres wurden gerade 69 geklärt.
„Da die Beschädigungen meist mit geringen Geschwindigkeiten verursacht werden, findet kaum ein Spurenübertag statt. So lassen die Beschädigungsbilder nur wenige Rückschlüsse auf das verursachende Fahrzeug zu“, schildert Albicker eines der gravierendsten Probleme der Ermittler. Somit sei die Polizei in den allermeisten Fällen auf Zeugenhinweise angewiesen.

Wo geschehen die meisten Unfallfluchten?
Örtliche Schwerpunkte bei Unfallfluchten mit Sachschaden sind laut Albicker große Parkplätze und Parkhäuser. Laut Unfallstatistik sind in Waldshut die Parkhäuser am Viehmarktplatz und am Kornhaus besondere Schwerpunkte. Auch auf dem Obi-Parkplatz zwischen Waldshut und Tiengen ereignen sich häufiger entsprechende Vorfälle.
Schwerpunkte im Westen des Landkreises seien laut Albicker der Laufenpark in Laufenburg und der Kaufland-Parkplatz an der B 34 in Bad Säckingen.

Dagegen gebe es in den Landgemeinden Unfallfluchten nur vereinzelt. Es gebe aber natürlich auch in den größeren Orten wie St. Blasien oder Bonndorf Parkplätze von Einkaufsmärkten, die stärker betroffen seien, so der Polizeisprecher. Es gebe aber keine so starken Häufungen wie in den größeren Städten der Region.
Wie hoch ist durchschnittlich der Schaden einer Unfallflucht?
Kommt es zu einem Unfall auf einem Parkplatz, bei dem der Verursacher sich aus dem Staub macht, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vorfall, der für alle Beteiligten unangenehme Folgen haben kann.
Besonders gilt das natürlich für die Betroffenen, die auf ihren Schäden sitzen bleiben. „Im Durchschnitt liegt die Schadenshöhe bei 1400 Euro“, so Albicker. Wobei natürlich die Schäden an den Fahrzeugen, deren Besitzer ohne Schadensregulierung verschwunden sind, nicht in dieser Berechnung berücksichtigt werden können.
Welche Konsequenzen hat eine Unfallflucht?
Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. „Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor“, so Albicker. Darüber hinaus kann in Fällen, bei denen der Schaden als „nicht bedeutend“ eingestuft wird, ein Fahrverbot verhängt werden.
Die Grenze liegt laut Albicker derzeit bei einem Fremdschaden in Höhe von 1300 Euro, wobei dieser Wert immer wieder von den Gerichten aktualisiert wird. Bei Sachschäden, die über dieser Grenze liegen und somit als „bedeutend“ eingestuft werden, kann sogar der Entzug des Führerscheins drohen.
Was passiert, wenn sich Verursacher bei der Polizei melden?
Die geballte Härte des Gesetzes trifft nicht automatisch jeden, der Fahrerflucht begeht. Zwar muss Strafanzeige in jedem Fall vorgelegt werden, das Strafgesetzbuch (Paragraf 142, Absatz 4) sieht allerdings durchaus die Möglichkeit vor, eine Strafe zu mildern oder sogar ganz von einer Strafe abzusehen.

Zwei Bedingungen müssen dabei erfüllt sein: Der Sachschaden muss im Bereich „nicht bedeutend“ liegen (laut Rechtssprechung derzeit 1300 Euro). Daneben muss sich der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden freiwillig bei der Polizei melden und die Feststellungen nachträglich ermöglichen, erklärt Mathias Albicker: „Man hoffte bei der Einführung, vor allem die Verursacher sogenannter Parkplatzrempler zur Schadensregulierung zu ermuntern.“
Wann sollte die Polizei verständigt werden?
„Grundsätzlich kann die Polizei bei jedem Verkehrsunfall verständigt werden. Letztlich muss das jeder für sich entscheiden, ob eine polizeiliche Aufnahme erforderlich erscheint“, so Albicker. Entsprechende einheitliche Unfallformulare seien von den Versicherern herausgegeben worden. Diese sollen dazu dienen, einen Unfall ohne Polizei aufnehmen zu können.
Wenn die Polizei hinzugezogen wird, wird damit zugleich ein offizieller Vorgang ausgelöst, schildert Albicker weiter: „Die Polizei hat jeden ihr bekannt gewordenen Unfall aufzunehmen, und alle für das Verfahren notwendigen Maßnahmen zu treffen.“
Drei Fragen und Antworten zum richtigen Verhalten nach einem Unfall
Gibt es Unterschiede, wenn der Unfallgegner aus der Schweiz kommt?
Auch wenn ein ausländisches Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist, ändert dies nichts an der Verfahrensweise und den Pflichten, betont Mathias Albicker. Die Personalien und die Versicherungsdaten werden zur zivilrechtlichen Regelung des Sachschaden ausgetauscht. Bei der Schadensregulierung kann es gewisse Abweichungen geben. Hier sollte gegebenenfalls mit einem Fachmann Rücksprache gehalten werden.
Falls beispielsweise ein Schweizer den Unfall verursacht hat, muss er in der Regel das Verwarnungsgeld sofort an Ort und Stelle bezahlen. Auch kann zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung eingefordert werden.