Manfred Herbst

Der Landkreis Waldshut, besonders der östliche Teil davon, hat Fluglärm durch den Betrieb des Flughafens Zürich-Kloten zu ertragen. Das steht außer Zweifel. Strittig ist allenfalls die Zumutbarkeit und Höhe der Belastung. Zumal der Flughafen Zürich-Kloten kein deutscher Flughafen ist.

Der Landkreis Waldshut lässt deshalb seit 2005 in Hohentengen den Fluglärm messen. Der Kreistag hat jüngst beschlossen, die in Landkreisregie durchgeführten Messungen bis 2021 fortzusetzen und dafür 120 000 Euro bereitzustellen. Die Messungen werden von der Ingenieursfirma Topsonic im nordrhein-westfälischen Würselen durchgeführt. Der SÜDKURIER ist nach der Kreistagsentscheidung der Frage nachgegangen, welchen Nutzen die eigenen Fluglärmmessungen für die betroffenen Kreisgemeinden haben und wo die Ergebnisse für die Bürger zugänglich sind.

"Auf Nachfrage sind die Messdaten jederzeit zugänglich"

Zugänglich sind die Messdaten auf Nachfrage durch persönliche Einsichtnahme am Landratsamt Waldshut oder auch bei der Gemeinde Hohentengen. „Die Daten zu den Fluglärmmessungen in Hohentengen und Herdern (die Messungen in Herdern wurden zum 30. September 2016 eingestellt) werden uns quartalsmäßig übersandt und von uns ausgewertet. Die Messergebnisse zeigen, dass der Flughafen Zürich – vornehmlich in Hohentengen – eine deutliche Lärmbelastung durch die An- und Abflüge über deutschem Gebiet verursacht. Die Messungen in Hohentengen werden auch künftig fortgeführt, um Trendentwicklungen erkennen und einzelne, sehr laute Anflüge identifizieren zu können. Auf Nachfrage sind die Messdaten jederzeit zugänglich“, sagt Jörg Gantzer, Erster Landesbeamter im Landratsamt Waldshut und dort Leiter des Umwelt- und Baudezernats. Den regelmäßigen Eingang der Messergebnisse im Rathaus Hohentengen bestätigte auf Nachfrage auch Tanja Würz von der Gemeindeverwaltung Hohentengen.

Genaueres zu den Messresultaten war auf die erste SÜDKURIER-Nachfrage im Landratsamt nicht zu erfahren. Mehr Klarheit liefert die im Internet abrufbare Messstatistik der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Die Landesanstalt hat in Hohentengen eine Fluglärmmessstation seit 1981 bis Ende 2004 betrieben und schreibt die Messergebnisse auch jetzt noch fort. Für das vergangene Jahr 2015 weist die LUBW-Grafik für Hohentengen tagsüber einen Jahresmittelwert von rund 54 dBA aus, nachts 35 dBA (www4.lubw.baden-wuerttemberg.de). Ähnlich große Werte sind übrigens auch bei der im Oktober 2009 veröffentlichten gemeinsamen deutsch-schweizerischen Lärmmessung angegeben worden.

In beiden Fällen sind es Werte, die dem deutschen Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zufolge, unterhalb von Grenzwerten liegen. Für bestehende zivile Flughäfen definiert das Gesetz den Grenzwert für Fluglärm tagsüber oberhalb 65 dBA, nachts, also in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr, bei 55 dBA Dauerlärm. Vor diesem Hintergrund betrachtet, bringt auch eine verschiedentlich geforderte strategische Umweltverträglichkeitsprüfung für den Zürcher Flughafenbetrieb kaum Vorteile. Dies, weil sich das Ergebnis nach Grenzwerten und festgelegten Normen richten müsste, die kaum dem tatsächlichen Empfinden des Lärm entsprechen und auch nicht der Tatsache, dass es sich um Zürcher Fluglärm handelt, der von der Schweiz unterhalb von Grenzwerten nicht ohne Weiteres ins Nachbarland verschoben werden kann.


Die Messeinheit

Das Dezibel (dB) wird als Einheit einer Lautstärke verwendet. Die Einheit heißt eigentlich Bel, benannt nach Alexander Graham Bell. Gebräuchlicher ist aber das Dezibel, also der zehnte Teil eines Bels. Ein raschelndes Blatt hat etwa zehn Dezibel, ein normales Gespräch 65 Dezibel, ein Presslufthammer 120 Dezibel und ein Kampfflugzeug 140 Dezibel. Bei etwa 120 Dezibel liegt die Schmerzgrenze des menschlichen Ohrs. Doch auch darunter können bereits Hörschaden entstehen. (dc)