Viele Landkreise nutzen den Jahreswechsel, um Gebühren zu erhöhen. So auch der Kreis Waldshut. Die Müllgebühren steigen im Jahr 2020. Doch wie sieht es in den benachbarten Landkreisen aus? Muss womöglich in Lörrach 2020 weniger gezahlt werden, als im Schwarzwald-Baar-Kreis? Und wie sieht es im Landkreis Konstanz und Breisgau-Hochschwarzwald aus? Wir haben nachgehakt.
Kein einfacher Vergleich
Die Abfallgebühren der verschiedenen Landkreise zu vergleichen, ist gar nicht so einfach. Denn es treffen verschiedene Systeme der Gebührenerhebung aufeinander. Im Landkreis Konstanz etwa erhebt nicht der Kreis die Abfallgebühren, sondern die 25 Städte und Gemeinden selbst. Diese führen dann die Gebühren an das Landratsamt Konstanz ab, welches für die Beseitigung des Mülls verantwortlich ist, erklärt ein Sprecher des Landratsamts Konstanz. Eine Festlegung der Höhe der Gebühren im Landkreis sei aufgrund dieser Strukturierung nicht möglich.
Landkreis Waldshut
Die Abfallgebühr im Kreis Waldshut setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr, die sich an der Größe des Restmüll-Behälters bemisst und einer Leerungsgebühr. Diese errechnet sich ebenfalls an der Größe des Müllbehälters, wird aber pro Leerung berechnet. Mindestens zehn Leerungen werden dabei vorausgesetzt. Eine Restmülltonne mit 60 Litern Volumen kostet hier eine Jahresgebühr von 118,57 Euro. Pro Leerung, die seit 2019 im zweiwöchigen Intervall erfolgt, muss noch einmal mit einem Betrag von 3,51 Euro gerechnet werden. Die Anzahl der Leerungen wird laut Abfallgebührensatzung mithilfe eines an der Tonne befestigten Chips ermittelt.
Beispiel: Im Landkreis Waldshut muss also bei einer 60 Liter fassenden Tonne mindestens mit einem Jahresbeitrag von 153,67 Euro gerechnet werden. Ob eine Biotonne genutzt wird, oder nicht, spielt bei der Gebührenberechnung keine Rolle.
Landkreis Lörrach
Ähnlich wie im Landkreis Waldshut sieht es auch im Landkreis Lörrach aus. Auch hier bestehen die Müllgebühren aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr. Die Grundgebühr berechnet sich nach der Größe des Haushalts. Eine drei- bis vierköpfige Familie bezahlt jährlich eine Grundgebühr von 110,40 Euro. Für eine 60 Liter fassende Restmülltonne zahlen Haushalte im Landkreis Lörrach zusätzlich pro Leerung drei Euro.
Beispiel: Eine Mindestleerung von sechs Abfuhren wird automatisch mit einberechnet. Eine vierköpfige Familie mit einer 60-Liter-Tonne muss also mindestens eine Betrag von 128,40 Euro im Jahr bezahlen.
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Aus einer Grundgebühr und einer zusätzlichen Behältergebühr errechnen sich die Abfallgebühren im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Pro Nutzeinheit (vereinfacht: Haushalt) muss eine Grundgebühr von 38 Euro gezahlt werden. Die Behältergebühr errechnet sich aus der Größe des Restmüllbehälters und berücksichtigt die Tatsache, ob eine Biotonne vorhanden ist oder nicht. Eine Restmülltonne mit einem Volumen von 60 Litern und einem Leerungsintervall von zwei Wochen kostet, wenn eine Biotonne vorhanden ist, 123 Euro, ohne Biotonne 98 Euro im Jahr. Indirekt wird so auch hier eine Gebühr für die Biotonne erhoben.
Beispiel: Ein Haushalt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald muss also für eine 60 Liter fassende Restmülltonne mit einer Müllgebühr von jährlich 136 Euro rechnen. Dieser Preis gilt allerdings nur, wenn keine separate Biomülltonne vorhanden ist, denn dadurch erhöht sich der Preis auf 161 Euro.
Schwarzwald-Baar-Kreis
Anders sieht das im Schwarzwald-Baar-Kreis aus: Hier müssen – anders als in allen anderen Landkreisen – sowohl Gebühren für die Restmülltonne, als auch für die Biotonne gezahlt werden. Zusätzlich gibt es auch hier eine Grundgebühr.
Eine 60 Liter fassende Restmülltonne kostet hier im Jahr 2020 einen Haushalt bei einem 14-tägigen Leerungsrythmus 93 Euro. Bei einer Leerung alle vier Wochen verringert sich der Preis auf 40,50 Euro. Hinzu kommt eine Gebühr für die Biomülltonne. Eine 60-Liter-Tonne kostet jährlich 67 Euro. Zusätzlich zahlen Haushalte im Schwarzwald-Baar-Kreis eine Grundgebühr, die sich nach der in einem Haushalt gemeldeten Personen richtet. Auf eine vier- oder mehrköpfige Familie kommen noch einmal jährliche Kosten von 52,80 Euro zu.
Beispiel: Eine vier- bis fünfköpfige Familie muss also im Schwarzwald-Baar-Kreis bei einer 60-Liter Restmülltonne und einer das gleiche Volumen fassenden Biomülltonne mit einem 14-tägigen Leerungsintervall mit Kosten von 212,80 Euro rechnen.
Fazit
Alle angefragten Landkreise haben für ihre Müllgebühren ein eigenes System. Während im Schwarzwald-Baar-Kreis zusätzlich zum Restmüll auch noch der Biomüll kostenpflichtig ist, wird dies im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald auf die Restmüllgebühr umgelegt. Die Kreise Waldshut und Lörrach haben zusätzlich zur jährlichen Grundgebühr eine Leerungsgebühr erhoben, die sich nach der Menge der Leerungen errechnet. Der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Kreis Lörrach machen die Grundgebühr von der Menge der in einem Haushalt lebenden Menschen abhängig. Die tatsächliche Höhe der Gebühren ist jedoch in allen Landkreisen von mehreren Faktoren abhängig.