Die gebürtige Bad Säckingerin Felicitas Rohrer bekommt eine neue Chance im Rechtsstreit gegen das Pharmaunternehmen Bayer. Am 4. Mai ist der erste Termin der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe vorgesehen.

Die Vorgeschichte

Rohrer klagt auf rund 200 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil die die Anti-Baby-Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme verantwortlich macht. Nach der Einnahme der Pille habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei daran fast gestorben. Dafür macht sie die Pille Yasminelle von Bayer verantwortlich und verklagt seit 2011 den Pharma-Konzern Bayer auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Nachdem das Landgericht Waldshut-Tiengen die deutschlandweit aufsehenerregende Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, ging Rohrer in Berufung.

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Seit Sommer 2019 liegt der Fall nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Eigentlich sei der erste mündliche Verhandlungstermin bereits für November 2020 anberaumt gewesen, so Rohrer, doch corona-bedingt sei der Termin nun auf Mai verschoben worden. Der Verhandlungsort wurde aufgrund der Pandemiesituation in das Gebäude des Landgerichts Freiburg verlegt.

Rohrer selbst sieht dem Berufungsverfahren optimistisch entgegen, wie sie gegenüber dem SÜDKURIER ausführt: „Ich freue mich sehr, dass die Berufung angenommen wurde und so die Möglichkeit besteht, meinen Fall neu zu bewerten. Medikamente mit höherem Thromboserisiko, ohne einen Zusatznutzen, gehören nach wie vor nicht auf den Markt und ich kämpfe weiterhin dafür, dass Bayer Verantwortung für meine erlittenen irreparablen Schäden übernimmt.“

Hat das Landgericht Waldshut-Tiengen 2018 falsch entschieden?

Die höhere Instanz soll nun klären, ob das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen begründet ist. Die Klage war hier mit Urteil vom 20. Dezember 2018 abgewiesen worden, weil die Vorsitzende Richterin Claudia Yarsumbek keinen zweifelsfreien Zusammenhang zwischen der Lungenembolie Rohrers und der Einnahme der Pille feststellen konnte: „Es steht für uns nicht fest, dass die Einnahme von Yasminelle die lebensbedrohliche Lungenembolie verursacht hat“, hieß es in der Urteilsverlesung.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, die eine Verurteilung der Bayer Vital GmbH zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld erreichen will. Hinsichtlich des ersten Verhandlungstermins heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe: „Der Senat beabsichtigt, den geladenen Sachverständigen anzuhören. Mit einer abschließenden Entscheidung ist in dem Termin nicht zu rechnen.“

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