Weil die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Lörrach an drei Tagen in Folge über 100 lag, greift am Mittwoch, 28. April, 0 Uhr, die vergangene Woche beschlossene Bundesnotbremse. Dann gelten im Kreis Lörrach strengere Maßnahmen. Darüber informiert das Landratsamt Lörrach am Montag.

Wie hat sich die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Lörrach entwickelt?

Die bundeseinheitlichen Beschränkungen bei einer Inzidenz über 100 sind im Zuge des neuen Infektionsschutzgesetzes abhängig von den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das RKI hat im Kreis Lörrach drei Tage in Folge einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt: Samstag, 24. April: 100,1; Sonntag, 25. April: 106,7 und Montag, 26. April: 112,4. Dazu schreibt das Landratsamt: „Das RKI veröffentlicht die Zahlen immer am Tag nach der entsprechenden Meldung des Landesgesundheitsamtes. Nach den Regelungen des neuen Bundesgesetzes tritt die sogenannte „Notbremse“ dann am übernächsten Tag nach der entsprechenden Feststellung des RKI in Kraft, in diesem Fall also am Mittwoch, 28. April.“

Diese Regeln der Bundes-Notbremse gelten ab Mittwoch im Landkreis Lörrach

Wann wird die Notbremse gelockert?

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt, tritt die Notbremse an dem übernächsten Tag außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht. Zur Ermittlung der 7-Tage-Inzidenz schreibt das Landratsamt:

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„Ausschlaggebend sind die Zahlen des RKI, die unter www.rki.de/inzidenzen für alle Landkreise zu finden sind. Die Inzidenzen, die die lokalen Gesundheitsämter veröffentlichen, können sich aus verschiedenen Gründen von den Inzidenzen des RKI leicht unterscheiden, beispielsweise, weil positive Testergebnisse deutscher Staatsbürger, die sich im Ausland haben testen lassen, nicht dem jeweiligen
Landkreis, sondern dem Bundesland, in unserem Fall nach Stuttgart, gemeldet werden.“

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