* Dieser Artikel wurde erstmals am 20. Oktober 2020 um 11.30 Uhr veröffentlicht. Aufgrund eines inhaltlichen Fehlers und zweier Ungenauigkeiten in Details zu Quarantänevorgaben und -vorgehen, erfolgten am 21. Oktober, 18.45 Uhr, auf Hinweis des Gesundheitsamts einige Korrekturen. Diese nachträglich veränderten Passagen sind in kursiver Schrift hervorgehoben. Wir bitten unsere Leser um Entschuldigung.
Mit den steigenden Infektionszahlen im Kreis Waldshut ist auch das hiesige Gesundheitsamt wieder stark gefordert. Martina Denz, die sich gemeinsam mit ihrer Kollegin Ramona Berlich unter anderem um die Kontaktverfolgung kümmert, und Jürgen Thoß, der Leiter des Gesundheitsamts, erklären die Vorgaben für Patienten und Kontaktpersonen.
1. Was passiert, wenn jemand positiv auf Corona getestet wurde?
Liegt eine bestätigte Infektion mit dem Covid-19-Erreger Sars-CoV-2 vor, wird dies vom jeweiligen Labor an das Landratsamt Waldshut gemeldet, wenn der Patient im Kreisgebiet gemeldet ist. Dann wird er oder sie vom Gesundheitsamt direkt kontaktiert. „Schon hier ist manchmal beinahe Detektivarbeit nötig“, erklärt Denz. Denn immer wieder seien Angaben unvollständig, veraltet oder es fehlten Informationen wie beispielsweise die Telefonnummer. Es folge ein rund 20-minütiges Erstgespräch, bei dem die grundlegenden Informationen gegeben und häusliche Isolation angeordnet wäre. Weitere Telefonate, sowie unter anderem die digitale Erfassung des Falls und die Weitermeldung an das Robert-Koch-Institut (RKI) folgen.
2. Wie hat sich die Zahl der Kontaktpersonen verändert?
Personen, die positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden, müssen alle Kontaktpersonen ab 48 Stunden vor Symptombeginn als Kontaktperson aufgelisten. [Hier war zunächst der Zeitraum von 14 Tagen genannt worden. Das ist falsch.] Als Kontaktperson ersten Grades gelten laut RKI derzeit alle Menschen im gleichen Haushalt und mit mehr als 15 Minuten Kontakt zum Infizierten. „Im März und April war das eine überschaubare Zahl. In der Regel hatte jeder Infizierte etwa drei oder vier Kontaktpersonen“, erläutert Thoß. Durch die Lockerungen und den Schulbeginn, seien die Kontakte jedoch seit September enorm angestiegen. „48 Kontaktpersonen oder sogar mehr können es nun bei einem einzigen Infizierten nun schon werden“, sagt Thoß. Ärgerlich sei es, wenn bewusst relevante Kontaktpersonen verschwiegen werden würden, beispielsweise aus Angst vor Stigmatisierung. Wer solche Informationen verschweige, mache sich darüber hinaus auch strafbar, so der Leiter des Gesundheitsamts.
3. Was gilt für direkte Kontaktpersonen?
Die gemeldeten Kontaktpersonen werden ebenfalls vom Gesundheitsamt kontaktiert und müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Die schriftliche Anordnung der Quarantäne erfolgt mittlerweile häufig per E-Mail, „das klappt meist problemlos“, so Denz. Dieses Formular ist zugleich für den Arbeitgeber verwendbar, denn dieser kann den Lohnausfall gegebenenfalls geltend machen. [Ungenau war an dieser Stelle von der Ausstellung einer „Bescheinigung für den Arbeitgeber“ durch das Gesundheitsamt die Rede gewesen.]
„Dann muss jeweils individuell geklärt werden, wann ein geeigneter Zeitpunkt für einen Test auf das Coronavirus ist“, so Thoß. Denn: Der Test-Zeitpunkt ist davon abhängig, wann der Kontakt war. Die Tests der Kontaktpersonen erfolgen dann in der Regel bei der Abstrichstelle in Bad Säckingen. „Hier koordinieren wir direkt die Termine“, erklärt Martina Denz. Vom Ausstellen so genannter Berechtigungsscheine für die Testung ist das Gesundheitsamt abgekommen. Der Aufwand sei nicht mehr zu bewältigen gewesen.
4. Wie lange dauert die häusliche Quarantäne?
In der Regel dauert die häusliche Isolation für Infizierte 14 Tage. Wenn dann keine Symptome mehr vorliegen, wird die Quarantäne aufgehoben. Eine erneute Testung auf das Virus Sars-CoV-2 erfolge nicht. Für Kontaktpersonen gelten die 14 Tage aktuell ebenfalls, auch wenn ein negatives Testergebnis vorliege. Der Grund dafür: „Negativ ist ja nur eine Momentaufnahme und vielleicht war der Testzeitpunkt ungünstig, so dass eine bestehende Infektion noch nicht nachgewiesen werden konnte“, gibt Denz zu bedenken.
„Wir sind dazu übergegangen, die Quarantäne erst nach einem persönlichen Kontakt aufzuheben“, erklärt Thoß. Denn auch im Kreis Waldshut sei es vorgekommen, dass nachweislich infizierte Personen in Quarantäne häufiger nicht erreichbar gewesen wären und zum Teil auch die Anordnung missachtet hatten. „Wir wollen wenigstens noch einmal mit der Person persönlich sprechen. Das Gesundheitsamt kann nicht kontrollieren, ob sich jemand an die Quarantänevorgaben hält, das ist Sache der Ortspolizeibehörden„, so Thoß.
Dieses Vorgehen gilt aber nur für die Aufhebung von Indexfällen, also positiv Getesteten. In diesen Fällen wird die Isolation im persönlichen telefonischen Gespräch vom Gesundheitsamt aufgehoben. In diesem Gespräch werde unter anderem auch nochmals der Gesundheitszustand abgefragt. Bei Kontaktpersonen hingegen ist der Zeitraum der Quarantäne von vornherein festgesetzt, und wird nicht entsprechend des beschriebenen Vorgehens beendet. [Dieser Erklärung des unterschiedlichen Vorgehens bei Infizierten und Kontaktpersonen fehlte in der ersten Fassung.]
5. Warum gibt es unterschiedliche Anordnungen?
In einer Schule wird eine ganze Klasse in häusliche Quarantäne geschickt, in einer anderen nur ein paar weniger Kinder: Für wen häusliche Quarantäne angeordnet wird, sei individuell zu prüfen, erklärt Thoß. Maßgeblich seien hier auch die Vorgaben des Kultusministeriums, welche sich in den vergangenen Wochen geändert hatten: Zunächst galten nur direkte Banknachbarn als Kontaktpersonen, mittlerweile werde dies anders bewertet. Auch die Maßnahmen des Infektionsschutzes in der jeweiligen Einrichtung seien zu berücksichtigen. „Wir sind hier in sehr gutem Kontakt mit den Schulleitern im Kreis, die auch am Wochenende reagieren und die Information von Eltern und Schülern übernehmen“, so Thoß.