Die Geflügelpest ist zurück, zumindest in der Schweiz. Das H5N1-Virus ist in der Gemeinde Hüttwangen im Kanton Zürich nachgewiesen worden. Das hat seit Sonntag auch Konsequenzen für die Geflügelzüchter im östlichen Teil des Landkreises Waldshut. Um die Ausbreitung zu verhindern, wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. In der Schutzzone liegen aktuell 19 Betriebe, in der Überwachungszone 175 Betriebe zwischen Hohentengen und Jestetten. Das müssen die betroffenen Geflügelzüchter jetzt beachten.

Ist die Geflügelpest gefährlich für Menschen?

Nein, lautet dazu die Aussage des Landratsamts Waldshut. Wörtlich heißt es in der Mitteilung vom Wochenende: „Das nachgewiesene H5N1-Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar.“

Welche Maßnahmen hat das Landratsamt bislang ergriffen?

Rund um den betroffenen Betrieb im Hüttwangen, in direkter Nachbarschaft zwischen Hohentengen und Dettighofen gelegen, wurde auf deutschem Gebiet eine Drei-Kilometer-Schutzzone (früher Sperrbezirk) und eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone (früher Beobachtungsbezirk) eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen ist die Beförderung von Geflügel laut Anordnung des Landratsamtes verboten. Zudem müssen strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

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Welche Gemeinden und Ortsteile sind von den Schutzzonen betroffen?

Die Schutzzone umfasst Teile von Hohentengen (Herdern und Günzgen), Klettgau-Bühl sowie Teile von Dettighofen. In der Überwachungszone liegen die Gemeinden Jestetten, Lottstetten, Dettighofen, Hohentengen, Teile von Küssaberg (Küßnach) sowie Klettgau.

Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in einer grenznahen Gemeinde im Kanton Zürich wurden im Landkreis Waldshut Schutz- und ...
Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in einer grenznahen Gemeinde im Kanton Zürich wurden im Landkreis Waldshut Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Die Schutzzone betreffen Teile von Hohentengen (Herden und Günzgen), Klettgau-Bühl sowie Teile von Dettighofen. | Bild: Müller, Cornelia

Was müssen betroffene Geflügelhalter in der Sperrzone jetzt beachten?

Geflügelhalter in den Sperrzonen (Hohentengen-Herden und Hohentengen-Günzgen), Klettgau-Bühl sowie Teile von Dettighofen) müssen laut Veterinäramt folgende Maßnahmen befolgen:

  • 1. Geflügelhalter, die ihr Geflügel bisher noch nicht beim Landratsamt Waldshut, Veterinäramt registriert haben, haben ihre Geflügelhaltung unverzüglich anzuzeigen.
  • 2. Vögel dürfen nur in geschlossenen Ställen gehalten werden, beziehungsweise im Freien nur unter einer noch oben dichten Abdeckung oder einem Netz oder Gitter gehalten werden, das eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweist. Die Seitenbegrenzungen müssen gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein.
  • 3. Vögel, Eier, frisches Fleisch von Vögeln, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, einschließlich Mist oder Gülle dürfen weder in noch aus dem Bestand gebracht werden.
  • 4. Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten müssen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sein.
  • 5. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und diese Personen müssen die Schutz- beziehungsweise Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standortes des Geflügels unverzüglich ablegen.
  • 6. Schutzkleidung ist nach Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
  • 8. Eine betriebseigene Einrichtung zum Waschen der Hände sowie Einrichtungen zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe muss vorgehalten werden.
  • 9. Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung ist durchzuführen und hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.
  • 10. Tote Vögel müssen über die Tierkörperbeseitigungsanstalt (ZTN Süd) entsorgt werden.

Was müssen Züchter und auch Jäger beachten?

„Das nachgewiesene H5N1-Virus wurde vermutlich durch Zugvögel eingetragen“, informiert das Landratsamt. Deshalb weist das Veterinäramt alle Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone darauf hin, dass die geforderten Biosicherheitsmaßnahmen sorgfältig umgesetzt werden müssen. Ebenfalls bestehe die Pflicht, alle Geflügelhaltungen ab dem ersten Tier beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Jäger sollten wachsam bezüglich kranker oder gefallener Wildvögel, insbesondere Wasservögel und Greifvögel, sein.

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Welche weiteren Empfehlungen gibt es?

Das Veterinäramt empfiehlt auch außerhalb der Sperrzonen die vorübergehende Haltung von Vögeln im Stall oder in oben abgeschlossener Voliere.

Wann war die Geflügelpest letztmals im Landkreis Waldshut ausgebrochen?

Der jüngste Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis war am 1. April 2021 offiziell festgestellt worden. Am 15. Mai hat das Landratsamt Waldshut die Beschränkungen und Verbote wieder aufgehoben. Die Geflügelpest war durch einen fahrenden Geflügelhändler in den Landkreis eingeschleppt worden.

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