Die Geflügelpest in den Landkreisen Waldshut und Lörrach ist erfolgreich bekämpft worden. Darüber informieren die Landratsämter Waldshut und Lörrach in Pressemitteilungen. Nach Untersuchungen der Geflügelbestände und auch von Wildvögeln seien keine weiteren Fälle aufgetaucht. Beide Landkreise seien nun wieder offiziell frei von der Geflügelpest. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen hätte es laut Landratsamt Waldshut keine Hinweise gegeben.

Die Beschränkungen und Verbote zum Schutz des Hausgeflügels vor der Geflügelpest wurden in beiden Landkreisen zum 15. Mai aufgehoben. Sämtliche Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete konnten aufgelöst werden. Das Verbringen von Geflügel sowie die Vermarktung von Eiern und anderen Produkten aus der Geflügelhaltung sind wieder ohne Einschränkung möglich.

Der Ausbruch im Landkreis Waldshut

Die Geflügelpest wurde durch einen fahrenden Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen in den Landkreis in zahlreiche Kleinhaltungen eingeschleppt. Wie die Schutzmaßnahmen in der Praxis aussahen, lesen Sie hier.

Die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zum Schutz vor einer Ansteckung der Geflügelpest sollten laut Landratsamt aber weiterhin eingehalten werden.

Der Ausbruch im Landkreis Lörrach

Sechs Geflügelbetriebe aus dem Landkreis Lörrach hatten laut Landratsamt Mitte März Junghennen aus einem Seuchenbetrieb erworben. Das Veterinäramt musste daraufhin 113 Hühner einschläfern. Sperrzonen und Beobachtungsgebiete wurden errichtet, Geflügel musste in den Stall und Halter mussten Hygieneauflagen erfüllen.

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