Nach drei infektionsfreien Wochen sowie nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den betroffenen Beständen und keinen Neuerkrankungen werden die Sperrgebiete zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest zum 1. Mai aufgehoben. Die damit einhergehenden Beschränkungen und Verbote in den Sperrbezirken werden aufgehoben. Das Geflügel darf somit wieder ins Freie.

Das Beobachtungsgebiet bleibt hingegen bis zum 14. Mai bestehen und die dort gültigen Ge- und Verbote gelten fortan auch in den aufgehobenen Sperrbezirken.

Bild 1: Vorsichtige Entwarnung in Sachen Geflügelpest

Das Beobachtungsgebiet umfasst Gemarkungen der Gemeinden Albbruck, Bad Säckingen, Bernau, Bonndorf, Dachsberg, Dogern, Görwihl, Grafenhausen, Häusern, Herrischried, Höchenschwand, Ibach, Laufenburg, Murg, Rickenbach, St. Blasien, Stühlingen, Todtmoos, Wehr, Weilheim, Wutach, vollumfänglich, zudem Teilbereiche der Gemeinden Waldshut-Tiengen, Ühlingen Birkendorf und Küssaberg.

Trotz der positiven Entwicklung sind die Geflügelhalter aufgefordert, bis zur Aufhebung der Beobachtungsgebiete in Alarmbereitschaft zu bleiben. Der Geflügelbestände sind weiterhin besonders aufmerksam zu beobachten und Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt zu melden.

Die Maßnahmen in den Beobachtungsgebieten zielen darauf ab, das noch bestehende Restrisiko eines Wiederaufflammens der Virusinfektion zu verhindern. Konkret bedeutet dies, dass u.a. weiterhin weder Vögel, Eier oder sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse in einen noch aus einem Geflügelbestand gebracht werden dürfen. Biosicherheitsmaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung beim Umgang mit dem Geflügel sind weiter einzuhalten.

In dem Beobachtungsgebiet gelten folgende Regeln

Die genauen Regeln, die für die Beobachtungsgebiete gelten, können in der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Waldshut auf seiner Webseite veröffentlicht, eingesehen werden. Der Allgemeinverfügung ist auch eine Karte zu den betroffenen Gebieten angefügt.

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