Längst haben sich deutsche Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, wie es eigentlich mit Führerscheinpflicht und Versicherungsschutz bei E-Scooter-Fahrern aussieht. Auch vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen wurde jüngst ein Fall verhandelt. Hier wurde ein Mann, der mit seinem E-Scooter schneller unterwegs war, als erlaubt, zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Haftpflichtversicherung verurteilt.
Wann braucht es für einen E-Scooter eine Fahrerlaubnis?
Es kommt darauf an, wie schnell der E-Scooter fahren kann, erklärt der Waldshuter Polizeisprecher Mathias Albicker.
Denn ob es eine Fahrerlaubnis braucht, entscheidet nicht die Fahrzeugart, sondern die Geschwindigkeit. „Bis 20 km/h sind alle Fahrzeuge frei, das ist normales Straßenverkehrsrecht“, erklärt Albicker.
Tatsächlich fahren auch die meisten E-Scooter nicht schneller als 20 km/h. Dazu zählen auch die leihbaren E-Scooter, die vor allem in größeren Städten über App-gesteuerte Sharing-Systeme geliehen werden können. Nutzer dürfen diese also ohne Führerschein fahren – und auch ohne Helm. Hier gilt nur die Empfehlung einen zu tragen.
„Allerdings“, so Albicker, „gibt es im Internet E-Scooter zu kaufen, die deutlich schneller sind.“ So war es auch im besagten Fall vor dem Bad Säckinger Amtsgericht: Der Roller des Angeklagten fuhr bis zu 35 km/h. „Dann braucht es eine Fahrerlaubnis. Das gilt für alle Fahrzeuge ab einer Mindestgeschwindigkeit von 25 km/h“, bestätigt Albicker.
Ab wie viel Jahren darf ein E-Scooter gefahren werden?
Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Allerdings kann sich das mit der zunehmenden Geschwindigkeit der Roller auch ändern. Für die niedrigste Führerscheinklasse M (Mofa bis zu 25 km/h) muss der Fahrer 15 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge bis zu 45 km/h nochmals ein Jahr älter.
Warum muss ein E-Scooter versichert sein?
„Alle Fahrzeuge ab 6 km/h sind versicherungspflichtig“, weiß Albicker. Das heißt: Alle E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Kennzeichnung.
Das gilt im Übrigen auch für motorisierte Rollstühle, sogenannte Krankenfahrstühle. „Diese dürfen bis zu 15 km/h schnell fahren. Sie sind also fahrerlaubnisfrei, aber versicherungspflichtig“, so der Polizeisprecher.
Fahren unter Alkoholeinfluss: Wo sind die Grenzen bei E-Scootern?
Auch hier gilt – wie für alle Fahrzeughalter und -fahrer – das Straßenverkehrsgesetzt. „Ohne Ausfallerscheinungen ist der Mindestwert bei 0,5 Promille, mit Ausfallerscheinungen liegt die Obergrenze bei 0,3 Promille“, sagt Albicker.