Die Hochrheinbahn steht vor einem entscheidenden Schritt Richtung Ausbau und Elektrifizierung. Das Regierungspräsidium Freiburg hat das Anhörungsverfahren zum dritten von insgesamt vier Planfeststellungsabschnitten eingeleitet. Im Internet sowie in sechs Rathäusern können alle Betroffenen oder Interessierten einen Monat lang bis zum 31. März Einsicht nehmen in die Unterlagen. Aus ihnen geht hervor, welche Bau- und Ausgleichsmaßnahmen die DB Netze AG zwischen Wehr und Dogern plant. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 2. Mai erhoben werden.

Planfeststellung Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn

Um den Personenverkehr auf der 75 Kilometer langen Hochrheinbahn zwischen Basel Badischer Bahnhof und Erzingen leistungsfähiger und attraktiver zu machen, will die DB Netze AG nicht nur die gesamte Strecke elektrifizieren. Es sollen auch in Warmbach bei Rheinfelden, in Wallbach bei Bad Säckingen und am Landratsamt in Waldshut zusätzliche Haltepunkte eingerichtet und fast alle 20 bestehenden Stationen verbessert werden. Zwei Tunnels und drei Brücken müssen umgebaut werden, um die elektrische Oberleitung platzieren zu können. 290 Millionen Euro soll das gesamte Paket kosten, das bis Dezember 2027 umgesetzt sein soll.

Bild 1: Hochrheinbahn: Ab 1.3. Einblick in Elektrifizierungs-Pläne für Bürger
Bild: Steller, Jessica

Doch wie bei jedem Bauvorhaben können die Arbeiten erst beginnen, wenn die dafür notwendigen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Bei Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren, erfolgt diese Genehmigung in einem Planfeststellungsverfahren. Planfeststellungsverfahren können bei Großprojekten ein maßgeblicher Zeitfaktor sein.

Grundsätzlich kann jeder Betroffene oder auch nur Interessierte vor der Planfeststellung Einsicht nehmen in die öffentlich ausgelegten Unterlagen des Vorhabens. Einwendungen kann innerhalb der gesetzten Frist schriftlich oder durch Niederschrift bei der auslegenden Behörde erheben, wessen Belange durch das Projekt berührt werden. In einem nächsten Schritt prüft die zuständige Genehmigungsbehörde, im Fall der Hochrheinbahn das Regierungspräsidium Freiburg, die vorgelegten Einwände, wägt zwischen den Interessen der Öffentlichkeit, des Antragstellers und des Einwenders ab und versucht eine Lösung zu finden. Dieser Prozess kann sich über längere Zeit hinziehen. Je nach Komplexität des Themas können Jahre bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens vergehen.

Die Südbahn zwischen Ulm und Bodensee ist bereits elektrisch. Unser Bild zeigt, wie im Oktober 2020 Arbeiter die Oberleitungen an der ...
Die Südbahn zwischen Ulm und Bodensee ist bereits elektrisch. Unser Bild zeigt, wie im Oktober 2020 Arbeiter die Oberleitungen an der Bahnstrecke zwischen Meckenbeuren und Friedrichshafen installieren. | Bild: Felix Kästle

In Zusammenhang mit der Hochrheinbahn noch in guter Erinnerung ist der Fall jenes Kleingärtners aus Schwörstadt, der in den 1980er Jahren den Bau des zweiten Bahngleises mit einer Klage gegen den Planfeststellungsabschnitt Rheinfelden-Brennet zwar nicht verhinderte, aber um mehrere Monate verzögerte. Der Mann hatte auf dem für das zweite Gleis vorgesehenen Reservegelände einen Garten angelegt. Den wollte er behalten und argumentierte, der Bau des zweiten Gleises sei unnötig.

„Aktuell sind wir in unserem Zeitplan“, sagt Ronald Heil, der zuständige Projektleiter der DB Netze, zum Stand des aktuellen Gesamtverfahrens und im Blick auf eine Inbetriebnahme der elektrifizierten Bahn. 2027 nach wie vor unser klares und realistisches Ziel. Er habe bisher den Eindruck, dass die Region dem Ausbau und der Elektrifizierung sehr positiv gegenüberstehe, sagt Heil. Bei den jetzt begonnenen Anhörungen werde sich erweisen, ob dem tatsächlich so sei.

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Wegen seiner Ausmaße wurde das Projekt in vier planungsrechtliche Abschnitte gegliedert. In die Anhörung ist jetzt der mit 27 Kilometern längste Abschnitt von der Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut bis zur Gemeindegrenze Dogern/Waldshut-Tiengen gegangen. Für die jeweils 23 Kilometer langen Abschnitte 2 (im Landkreis Lörrach) und 4 (restlicher Landkreis Waldshut bis Erzingen) erfolgte die Offenlage der Unterlagen durch das Regierungspräsidium Freiburg bereits vergangenen Oktober. Für den kurzen Abschnitt bei Basel will die DB Netze die Planungsunterlagen etwa im Juni den zuständigen Schweizer Behörden übermitteln.

Eigentlich hätte auch der Planfeststellungsabschnitt 3 bereits die Offenlage hinter sich haben sollen. Doch hatten Details bei der Planung der technisch anspruchsvollsten Einzelmaßnahme geklärt werden müssen: Um die Oberleitung aufnehmen zu können, muss der vor 170 Jahren erbaute Rappensteintunnel bei Laufenburg muss aufgeweitet werden.

29 Aktenordner füllen die von der DB Netze vorgelegten Pläne und Gutachten. Nur ein Teil davon widmet sich bautechnischen Planungen im engeren Sinne. Die Unterlagen enthalten auch einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, einen landschaftspflegerischer Begleitplan, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, eine Prüfung der Verträglichkeit mit den FFH- und Natura 2000-Vorgaben, Unterlagen zur Regelung wasserrechtlicher Sachverhalte, schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen, ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Unterlagen zum Brand- und Katastrophenschutz, zum Gehölzrückschnitt, Gutachten zur elektromagnetischen Verträglichkeit, zu Staub- oder Lichtimmissionen.

DB Netze-Projektleiter Ronald Heil (links), informiert im September 2021 den Gemeinderat Waldshut-Tiengen über die geplanten ...
DB Netze-Projektleiter Ronald Heil (links), informiert im September 2021 den Gemeinderat Waldshut-Tiengen über die geplanten Umbaumaßnahmen am Bahnhof Waldshut. Fast alle Haltestellen an der Hochrheinbahn erfahren im Zuge der Elektrifizierung große bauliche Veränderungen. | Bild: Schlichter, Juliane

Mit all diesen Unterlagen wird sich ab 1. März auch die Freiburger Kanzlei Bender Harrer Krevet intensiv befassen. Die Stadt Laufenburg hat das Rechtsanwaltsbüro mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im planrechtlichen Verfahren beauftragt. „Wir sind die durch das Projekt am stärksten betroffene Kommune“, sagt Bürgermeister Ulrich Krieger. Nicht nur zwei Brücken und zwei Bahnhöfe werden auf dem Gebiet der Stadt Laufenburg umgebaut, sondern auch der Rappensteintunnel liegt hier. „Der Ostbahnhof bei uns wird komplett umgebaut. Das ist ein enormer Eingriff. Gleich daneben liegt ein Wohngebiet“, macht Krieger an einem Beispiel deutlich, weshalb die Stadt bei der Planung mitreden will. So wie betroffene Personen und Kommunen können auch Interessenverbände beim Planfeststellungsverfahren als sogenannte Träger öffentlicher Belange mitreden.

Die DB Netze habe versucht, die Öffentlichkeit schon im Vorfeld einzubinden, sagt Projektleiter Heil. Nicht sei das Vorhaben in den Gemeinderäten aller betroffenen Kommunen vorgestellt worden, es habe auch mehrere Bürgerinformationen gegeben. Es sei auch eine eigene Online-Präsenz eingerichtet worden, auf der sich Bürger und Anwohner informieren und Kontakt zur DB Netze knüpfen könnten.

Weitere Informationen zur Elektrifizierung und zum Ausbau der Hochrheinbahn

Doch nicht immer scheint die Kommunikation im Vorfeld wirklich gut geklappt zu haben. So waren im Dezember die Stadtverwaltung und der Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen gar nicht einverstanden mit den Vorstellungen der DB Netze. Die im Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 2 vorgetragenen Einwände umfassten 42 Seiten.

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